Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 537910

SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) Heimeranstraße 31 80339 München, Deutschland https://www.sbk.org
Ansprechpartner:in Herr Gregor Bless +49 89 62700123
Logo der Firma SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)
SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)

Arztbesuch im Ausland - eine Kostenfalle?

Wie Reisende ihre Behandlungskosten aus dem Ausland erstattet bekommen und worauf sie dabei achten müssen

(lifePR) (München, )
Ein schöner Urlaub und dann passiert es - ein Unfall oder eine Krankheit führen dazu, dass man im fremden Land zum Arzt gehen muss. Mit einer medizinischen Behandlung sind dann nicht selten hohe Arztrechnungen verbunden, die Urlauber häufig erst einmal selbst bezahlen müssen. Wie man diese Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommt, erklärt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK.

Wer gut vorbereitet ist, hat auf Reisen sicherheitshalber immer seine Gesundheitskarte oder - für bestimmte Länder - einen Auslandskrankenschein im Gepäck. Im Falle eines Arztbesuchs kann es jedoch sein, dass der Arzt diese Dokumente nicht akzeptiert und der Patient vor Ort zunächst selbst für die Kosten aufkommen muss. Auf der Rechnung bleibt man natürlich nicht sitzen: Nach der Heimkehr können Versicherte sich diese von ihrer Krankenkasse erstatten lassen - zumindest teilweise, da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Ausland rechtlich beschränkt sind. Und: Kosten von Arztbesuchen im Ausland können nur bei Reisen innerhalb der EU und bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, übernommen werden. Bei den meisten außereuropäischen Ländern ist eine Erstattung von Arztkosten im Regelfall also nicht möglich.

Vorsicht vor hohen Kosten

Behandlungskosten werden nur so weit erstattet, wie sie auch in Deutschland übernommen worden wären. Das heißt: Im Falle einer Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag des Arztes und dem deutschen Erstattungsbetrag trägt der Patient den Differenzbetrag selbst. Diese Kostenabweichungen entstehen deshalb, weil ausländische Ärzte Behandlungen komplett frei abrechnen können - hier gibt es leider keine Grenze nach oben. Mediziner im Ausland sind nicht an die deutschen Behandlungssätze gebunden. Wer zudem einen deutschen oder deutschsprachigen Arzt aufsucht, muss damit rechnen, als Privatpatient behandelt zu werden. Die Gebührensätze liegen dann deutlich über den üblichen Kassensätzen für gesetzlich Versicherte.

So bekommen Versicherte eine Kostenerstattung

Wichtig ist, dass jedes Detail auf der Arztrechnung aufgeführt ist - auch bei komplexen Behandlungen. Nur so kann eine exakte Kostenerstattung erfolgen. Für eine korrekte Berechnung ist es zudem von Vorteil, die Informationen zur Behandlung (wie z. B. Anzahl der Arztbesuche und zeitlicher Umfang) auf einem separaten Blatt zu ergänzen. Die vom Arzt erhaltenen Behandlungs- und Rechnungsunterlagen reicht der Versicherte dann im Original bei seiner Krankenkasse ein. Diese ermittelt dann den Erstattungsbetrag, indem sie den deutschen Betrag für die Leistungen nimmt und davon etwaige deutsche Eigenanteile oder Patientenzuzahlungen abzieht.

Mit Zusatzschutz absichern

Wer sicher gehen möchte, nicht auf einem Teil seiner Behandlungskosten sitzen zu bleiben, sollte daher vor dem Urlaub eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Für einen Jahresbeitrag von 8,01 Euro für Singles und 16,02 Euro für Familien haben SBK-Versicherte über den Kooperationspartner ERGO weltweiten Schutz und hundertprozentige Kostenübernahme aller sofort notwendigen Behandlungen. In schwerwiegenden Krankheitsfällen ist sogar ein Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Website Promotion

Website Promotion

SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)

Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands und gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland - mit mehr als 1.600 Mitarbeitern in über 100 Geschäftsstellen. Seit über 100 Jahren steht für die SBK der Mensch immer im Mittelpunkt. Sie unterstützt heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. So wurde die SBK 2013 zum zweiten Mal in Folge "Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse" und hat 2015 den Deutschen Servicepreis erhalten. Beim Kundenmonitor Deutschland belegte die SBK 2014 erneut einen Spitzenplatz bei der Kundenzufriedenheit. 2015 platzierte sich die SBK im Wettbewerb "Deutschlands beste Arbeitgeber" zum achten Mal in Folge unter den besten 100 Unternehmen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.