Auch wenn der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) zum Jahresanfang 2011 einfacher geworden ist (das Mindesteinkommen für den Beitritt muss nur noch für ein Jahr und nicht wie vorher für mehrere Jahre in Folge nachgewiesen werden), ist dieser nicht immer ratsam. Wesentliche Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen dem Versicherten dann verloren. Ein Beispiel hierfür ist die beitragsfreie Familienversicherung.
Kinder sind in der GKV grundsätzlich bis zu ihrem 18. Lebensjahr bei einem versicherten Elternteil kostenlos mitversichert. Sind die Kinder nicht beschäftigt oder selbstständig tätig, ist die Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr möglich, befinden sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr. In Ausnahmefällen ist eine Mitversicherung der Kinder auch über deren 25. Lebensjahr hinaus möglich.
Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern ist in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Voraussetzung hierfür ist, ebenso wie für die Mitversicherung der Kinder, dass das Familienmitglied nicht selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse und nicht von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig ist. Außerdem darf dessen regelmäßiges Gesamteinkommen 365 Euro im Monat nicht überschreiten. Für geringfügig Beschäftigte liegt die Grenze bei 400 Euro.
Aber Vorsicht: Die Möglichkeit, Kinder beitragsfrei mitzuversichern fällt dann weg, wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist und regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 4.125 Euro erzielt. Daran hält auch das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Urteil fest und wies die Klage einer Frau ab, die ihre vier Kinder gesetzlich mitversichern wollte obwohl ihr Mann privat krankenversichert ist und die Einkommensgrenze überschreitet.
Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung fällt die Möglichkeit der Familienversicherung automatisch ganz weg und es können für jedes Familienmitglied monatlich Beiträge von mehreren hundert Euro anfallen.