Wie schädlich aktiver Tabakkonsum für Raucher selbst ist, weiß längst jedes Kind. Und die Erkenntnis, dass auch Passivrauchen keineswegs harmlos ist, führt inzwischen zu drastischen Einschränkungen der Raucherrechte im öffentlichen Leben und am Arbeitsplatz. Tatsache ist, dass Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstättenverordnung vom Oktober 2002 verpflichtet sind, Rauchfreiheit am Arbeitsplatz zu garantieren. Ein Gesetz, das in der täglichen Umsetzung vor Ort zu unzähligen, oftmals improvisierten Lösungen geführt hat. Da werden Teeküchen und Hinterhöfe zu Raucherecken umfunktioniert. Im Ergebnis sind solche Maßnahmen meist unbefriedigend und wirken sich im täglichen Miteinander oft negativ auf das Betriebsklima aus.
Noch schwerer wiegen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten die damit verbundenen Kosten: Arbeitsausfälle durch Zigarettenpausen, ein gesteigerter Reinigungsaufwand sowie eine erhöhte Brandgefahr – insgesamt kostet ein Raucher seinen Betrieb bis zu 1.500 Euro zusätzlich im Jahr (Quelle: NID e.V. „Rauchen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten“).
Statt rigider Vorschriften sind konstruktive Lösungen und attraktive Angebote gefragt. Arbeitgeber, die die Leistungen der SBK in Anspruch nehmen, profitieren gleich doppelt: sie nutzen ein qualitätsgesichertes Serviceangebot, welches über die üblichen Krankenkassen-Leistungen hinausgeht. Und als „Rauchfreies Unternehmen“ steigern sie zudem Gesundheit und Motivation ihrer Mitarbeiter.
Mit dem Initiieren von Arbeitskreisen zur Gesundheitsförderung in Betrieben wurden bislang sehr gute Erfahrungen gemacht. Dabei fungiert die SBK als Impulsgeber und Berater und bietet den Unternehmen spezifisch abgestimmte Kurse an. Der starke regionale Bezug der SBK ermöglicht es, alle Angebote einfach und kundenfreundlich zu organisieren.