Die Höhe des Krankengelds ist abhängig vom Arbeitsentgelt des Versicherten. Für die Krankengeldausgaben erhält die Krankenkasse Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Unterschiede im Gehalt werden dabei allerdings nicht berücksichtigt, die Kassen erhalten eine Pauschale. Ein wesentliches Argument für dieses Vorgehen lautet: Versicherte mit höherem Grundlohn seien weniger krank. Sie beziehen deshalb unterm Strich weniger Krankengeld als Versicherte mit niedrigerem Einkommen. Der finanzielle Nachteil, den Krankenkassen mit vielen Gutverdienern haben, werde dadurch ausgeglichen.
"Die Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums sprechen eine ganz andere Sprache", sagt Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. "Hier zeigt sich deutlich: Die gesetzlich Versicherten beziehen im Durchschnitt sechs Tage Krankengeld, egal wie hoch ihr Gehalt ist! Wenn wir über mehr Gerechtigkeit im Gesundheitsfonds sprechen, ist es unverantwortlich, mit falschen Zahlen zu argumentieren." So zahlt ein BKK-Versicherter mit Anspruch auf Krankengeld aufgrund seines höheren Lohnes etwa 10 Prozent mehr Beitrag und erhält dementsprechend auch ein höheres Krankengeld. Das Krankengeld bezieht er im Durchschnitt für 6,1 Tage - etwa genauso lange, wie der GKV-Durchschnitt (6,2 Tage) und die Versicherten von einkommensschwächeren Kassen (5,9 Tage).
Hans Unterhuber: "Versicherte mit höherem Grundlohn sind nicht weniger krank als andere. Dieser Methodenfehler muss im aktuellen Gesetz GKV-FQWG behoben werden. Wir fordern deshalb, dass die Höhe des Gehalts über den Grundlohn bei den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds berücksichtigt wird."