Durch lebenserhaltende Maßnahmen kann die letzte Lebensphase unheilbar kranker Patienten heutzutage verlängert werden: Schwerstpflegebedürftige oder demente Menschen sind mitunter von Maschinen und Pflegepersonal abhängig. „Wenn kein entsprechender Patientenwille bekannt ist, sind den behandelnden Ärzten die Hände gebunden und sie müssen den Patienten am Leben erhalten", erklärt Katharina Bernlochner und ergänzt: „Eine PV kann einen würdigen, selbstbestimmten Abschied ermöglichen und auch den Angehörigen zusätzlichen Kummer und Sorgen ersparen."
Was kann alles in einer Patientenverfügung festgehalten werden?
Eine PV dient dazu, den eigenen Willen zu erklären, wenn der betroffene Patient selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr dazu in der Lage ist. Wer eine Verfügung aufsetzen möchte, sollte sich daher sorgfältig mit den eigenen Wünschen und Wertvorstellungen auseinandersetzen, bevor er diese schriftlich festhält. „Allgemeine Formulierungen wie «Ich möchte in Würde sterben» sollten vermieden werden. Vielmehr muss ganz individuell festgehalten werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung begonnen oder nicht fortgesetzt werden soll", rät die Expertin. Insbesondere Festlegungen zu bestimmten medizinischen Maßnahmen sollten enthalten sein, wie beispielsweise der Verzicht auf langfristige künstliche Ernährung, maschinelle Beatmung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Zudem können persönliche Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse aufgegriffen werden. Ist man sich in einzelnen Punkten nicht sicher, kann ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder dem Hausarzt für Klarheit sorgen. Schließlich ist es auch wichtig, einen gesetzlichen Vertreter bzw. Bevollmächtigten zu bestimmen, der die Wünsche durchsetzen kann und für den Notfall eine oder mehrere Vertrauenspersonen darüber zu informieren, wo die PV aufbewahrt wird.
Sind Patientenverfügungen nur für ältere Menschen gedacht?
Ein schwerer Unfall, Schlaganfall oder ein Herzinfarkt – vieles kann dazu führen, dass auch jüngere Menschen plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig sind und künstlich am Leben gehalten werden müssen. „Viele Menschen wissen nicht, dass ab der Volljährigkeit des Patienten niemand – weder Eltern, Eheleute oder Kinder – in dessen Namen automatisch Regelungen treffen darf", sagt Expertin Bernlochner. Ohne Bevollmächtigten bestehe im Ernstfall die Gefahr, einen völlig fremden oder nicht gewollten gesetzlichen Betreuer zu erhalten. Aus diesem Grund sei es in jedem Alter sinnvoll, eine PV zu verfassen. Je nach
Altersgruppe gelte es unterschiedliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- Junge (gesunde) Menschen: Berücksichtigung höherer Rehabilitationschancen bei Gehirnverletzungen / Abwägung der verbleibenden Lebensqualität / Erklärung für oder gegen eine Organspende
- Menschen im höheren Lebensalter: Besteht aktuell Lebenswille oder schon „ebensmattheit"? / Welche Maßnahmen kommen im Falle einer Altersdemenz in Frage? (z.B. künstliche Ernährung) / Wie steht der Patient zu intensivmedizinischen Maßnahmen wie Wiederbelebung oder künstlicher Beatmung?
- Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen: Dokumentation der Bedürfnisse und Wünsche entsprechend dem absehbaren Krankheitsverlauf / PV als vorausschauender „alliativer Behandlungsplan"
Ist eine Patientenverfügung rechtlich bindend und unbegrenzt gültig?
Ja – vorausgesetzt, der Wille des Patienten in Bezug auf ärztliche Maßnahmen kann eindeutig und zweifelsfrei festgestellt werden. Eine Patientenverfügung gilt ab der Unterzeichnung des Dokuments. Katharina Bernlochner empfiehlt, eine einmal niedergelegte Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen und bei schwerer Erkrankung zu überprüfen, zu aktualisieren und erneut zu unterschreiben. So werde sichergestellt, dass die Patientenverfügung den aktuellen Wünschen des Verfassers entspricht. Zudem sollten ein gesetzlicher Vertreter für die Rechtsgeschäfte (im Rahmen einer Vorsorgevollmacht) eingesetzt werden.