Seit Januar 2007 besteht ein Vertrag der SBK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) und dem deutschen Apothekerverband. Rund 1.000 Ärzte und 2.800 Apotheken beteiligen sich bereits an dem neuen Leistungsangebot. Im Rahmen dieses Vertrages können SBK-Versicherte homöopathische Behandlungen bundesweit sowohl als ergänzende wie auch als alleinige Therapie wählen. Die SBK übernimmt die anfallenden Kosten für die Anamnese, die Beratung sowie die Behandlung bei einem qualifizierten Arzt. Abgerechnet wird direkt zwischen Vertragsarzt und Kasse. Lediglich die Kosten für die benötigten Medikamente und die Praxisgebühr sind vom Patienten selbst zu tragen. Die Leistungen der SBK können nur von niedergelassenen Kassenärzten abgerechnet werden, die Homöopathen sind. Nicht zur Abrechnung zugelassen sind Heilpraktiker. Für die Versicherten bedeutet er ein aktives Miteinbeziehen in den medizinischen Entscheidungsprozess, da der Patient gemeinsam mit dem Arzt den Weg in Richtung klassischer oder homöopathischer Medizin abwägt.
SBK gibt grünes Licht für Homöopathie
Seit dem Frühjahr 2007 steigt die Nachfrage an Homöopathieleistungen deutlich an
Seit Januar 2007 besteht ein Vertrag der SBK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) und dem deutschen Apothekerverband. Rund 1.000 Ärzte und 2.800 Apotheken beteiligen sich bereits an dem neuen Leistungsangebot. Im Rahmen dieses Vertrages können SBK-Versicherte homöopathische Behandlungen bundesweit sowohl als ergänzende wie auch als alleinige Therapie wählen. Die SBK übernimmt die anfallenden Kosten für die Anamnese, die Beratung sowie die Behandlung bei einem qualifizierten Arzt. Abgerechnet wird direkt zwischen Vertragsarzt und Kasse. Lediglich die Kosten für die benötigten Medikamente und die Praxisgebühr sind vom Patienten selbst zu tragen. Die Leistungen der SBK können nur von niedergelassenen Kassenärzten abgerechnet werden, die Homöopathen sind. Nicht zur Abrechnung zugelassen sind Heilpraktiker. Für die Versicherten bedeutet er ein aktives Miteinbeziehen in den medizinischen Entscheidungsprozess, da der Patient gemeinsam mit dem Arzt den Weg in Richtung klassischer oder homöopathischer Medizin abwägt.