Niemand denkt gerne über das Sterben nach. Die Auseinandersetzung mit der Endlichkeit des eigenen Lebens verschieben wir gerne auf Übermorgen. "Die letzte Lebensphase darf trotzdem nicht zum Tabu werden. Sie gehört zum Leben dazu", erklärt Roland Engehausen, Bereichsleiter Privatkunden bei der SBK. "Doch wir haben die Möglichkeit, zumindest ein Stück weit mitzubestimmen, wie diese Phase ausgestaltet ist."
Anlässlich des Berliner Pflegekongresses bringt die SBK eines der schwierigsten Themen bewusst auf den Tisch. "Es geht uns darum, Betroffenen und Angehörigen Hilfestellungen an die Hand zu geben, sie zu beraten und ihnen konkrete Unterstützung zu vermitteln", so Engehausen. "Oft erfahren wir als Pflegekasse erst im konkreten Leistungsfall, dass sich ein Versicherter in der letzten Lebensphase befindet. Dabei macht es Sinn, sich aktiv und so früh wie möglich beraten lassen - spätestens beim ersten Antrag auf Pflegeleistungen."
Eine Patientenverfügung kann die Angehörigen stark entlasten. Engehausen: "Wer eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, kann genau festlegen, was in der letzten Lebensphase passieren soll. So kann man beispielsweise bestimmen, ob lebenserhaltende Maßnahmen, wie zum Beispiel Langzeitbeatmung oder künstliche Ernährung, durchgeführt werden sollen oder ob man darauf verzichten möchte. Betreuende Angehörige wissen dann genau, wie sie den Wünschen ihres Familienmitglieds gerecht werden können und quälen sich nicht mit der Frage nach der richtigen Entscheidung."
Wer ein Familienmitglied pflegt, ist ohnehin extremen Belastungen ausgesetzt. Eine Studie der SBK im Jahr 2011 ergab, dass pflegende Angehörige häufiger krank sind, öfter Ärzte aufsuchen und mehr Medikamente einnehmen. Die SBK unterstützt diese Personengruppe umfassend: Sie klärt auf, welche Leistungen den Angehörigen konkret zustehen und setzt an vielen Stellen auf Entbürokratisierung. Seit Januar 2012 verzichtet die Kasse beispielsweise auf schriftliche Anträge für Hilfe-Angebote wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Das heißt, Pflegebedürftige oder deren Angehörige können ihre Leistungsansprüche telefonisch direkt beim SBK-Pflegeberater abrufen.
Auch in diesem Jahr setzt die SBK ihre "Pflegetour" fort, deren Auftakt der Pflegekongress in Berlin bildet. In verschiedenen SBK-Geschäftsstellen in ganz Deutschland haben Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte im Rahmen von Themenabenden die Möglichkeit, sich mit Pflegeexperten auszutauschen.