Hinter den Kulissen des Bonner Bundesversicherungsamtes BVA werden derzeit Korrekturen am Gesundheitsfonds debattiert. Ziel ist, die häufig hohen Behandlungs- und Versorgungskosten in den letzten Lebenswochen und -monaten gerade älterer Menschen unter den Kassen auszugleichen. Allerdings hat der wissenschaftliche Beirat des BVA dazu ein kompliziertes Rechenmodell entwickelt, in dem die Daten der danach Verstorbenen in die Berechnung der Geld-Zuteilung einfließen sollen. Das neue Modell würde einige Ersatzkassen, Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen einseitig zugunsten der AOK belasten und zudem die Verteilung unter den Bundesländern verändern. Bis Ende August sollen nun Krankenkassen und Behördenvertreter Stellung nehmen.
"Das ganze System ist jetzt schon viel zu kompliziert. Wir brauchen jetzt einfache Lösungen, die nicht zum Streit unter den Kassen führen", sagt Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse. Die SBK will den Gesundheitsfonds daher zusätzlich mit einem Hochrisikopool für die Krankenkassen ausstatten. "Unterwartet hohe Leistungsfälle werden ab einem festgelegten Betrag aus diesem Pool bezahlt. Dann sparen wir uns die Rechnerei, die selbst Fachleute kaum noch durchschauen", schlägt SBK-Chef Unterhuber vor. Damit wären auch kleine Krankenkassen und deren Versicherte besser vor Kassenpleiten durch unerwartete Leistungsfälle geschützt. Wenn hohe finanzielle Risiken ausgeglichen werden, könnten die Krankenkassen wieder einen Teil ihrer Einnahmen selbst behalten - "ein erster Schritt zurück zur Beitragsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen", sagt der SBK-Vorstand mit Blick auf die jüngst Forderung des DIHK nach einer Abschaffung des Gesundheitsfonds.
Unterhuber sieht auch ein Imageproblem des gesamten Systems durch die neuen Ideen im Bundesversicherungsamt. "Geldflüsse mit den Daten Verstorbener zu steuern ist politisch und ethisch kaum tragbar. Wir möchten lieber einen anderen Weg beschreiten der zu einer Lösung führt, die wir unseren Kundinnen und Kunden und allen Versicherten in Deutschland gegenüber offen vertreten können."