Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen wie Praxisgebühr, zu Arzneimitteln oder bei Krankenhausbehandlung nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze leisten. Das Sozialgesetzbuch sieht hier maximal 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens vor, für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 %. Versicherte können ihren individuellen Höchstbetrag auch schon für ein Jahr im Voraus bezahlen und werden dann von ihrer Krankenkasse über einen so genannten Härtefallausweis von den Zuzahlungen befreit. Das ist vor allem für chronisch Kranke mit niedrigem Einkommen interessant: Sie verhindern so, dass sie im Jahreslauf zu viel bezahlen und diese Leistung erst im Nachhinein geltend machen können.
Die Praxisgebühr macht bei den Zuzahlungen in den meisten Fällen ein Drittel bis die Hälfte des Betrages aus. Fällt sie nun weg, ist eine Vorauszahlung für Manchen finanziell nicht interessant - eine Rechnung, die in jedem Fall individuell angestellt werden muss. Das könnte für viele Versicherte zu spät sein, die Vorauszahlungen für 2013 gehen seit Oktober bei den gesetzlichen Krankenkassen ein.
Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK hat die Vorauszahlungen ihrer Versicherten vorerst gestoppt, allein am morgigen Mittwoch hätte die SBK 2.500 Ausweise versendet. Bei der SBK hatten schon über 5.000 Versicherte für das Jahr 2013 Vorauszahlungen geleistet oder beantragt, hochgerechnet auf alle Kassen sind 300.000 bis 500.000 Menschen betroffen. "Fürs nächste Jahr könnte sich die von der Politik gut gemeinte Entlastung der Versicherten gerade für sozial Schwache als Bumerang erweisen", sagt Sandra Langnau, Leiterin des Bereichs Leistungen bei der SBK. Die SBK will nun auf Wunsch der Versicherten Anträge zurücknehmen und das unter einer falschen Annahme bezahlte Geld zurückerstatten.