Seit den Unruhen in der arabischen Welt sind viele Reisende verunsichert, was das richtige Verhalten und den Krankenversicherungsschutz im Urlaubsland angeht. "Bei unserer Auslandsberatung gibt es immer wieder Anfragen bezüglich Ägypten und anderer arabischer Länder", berichtet Michael Zaubzer, Auslandsexperte bei der SBK. In den meisten Fällen wird der Versicherungsschutz über die SBK bei Reisen in diese Länder abgefragt. Darüber hinaus Einreise- und Impfbestimmungen.
"Was Reisende, die einen Besuch eines gefährdeten Landes planen, unbedingt beachten müssen ist, dass wir uns bei diesen Ländern in den meisten Fällen außerhalb des Leistungsbereiches der gesetzlichen Krankenversicherung bewegen, da es sich um so genannte Nicht-Vertragsstaaten handelt. Eine private Auslandskrankenversicherung (PKV) ist hier also unabdingbar." Diese trägt dann bei Erkrankungs- und Verletzungsfällen durch höhere Gewalt, zum Beispiel Naturkatastrophen oder Reaktorunfälle, in der Regel die Kosten. Das gilt jedoch nicht für die Kosten eines Rücktransports in die Heimat, wenn ein Verbleib im Reiseland zu gefährlich wird. Dieser wird nur dann von der privaten Krankenversicherung übernommen, wenn er medizinisch notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die medizinische Versorgung vor Ort nicht gewährleistet werden kann.
Reisende sind nicht verpflichtet aber dennoch dringend dazu aufgerufen, sich ausführlich über Gefahren im Zielland zu informieren. Zaubzer: "Reist jemand allerdings wissentlich in ein Kriegsgebiet, sind über die PKV zwar allgemeine Krankheiten abgedeckt, nicht aber Verletzungen, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem Kriegsgebaren stehen. Es können unter Umständen immense Kosten entstehen - die Übernahme solcher Leistungen sollte deshalb unbedingt im Vorfeld mit der PKV abgeklärt werden. Auch wenn wir bei der SBK grundsätzlich der Meinung sind, dass Touristen in Kriegsgebieten nichts zu suchen haben, liegt diese Entscheidung beim Reisenden. Wir geben aber entsprechende Informationen weiter und verweisen auch auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes."
Die Angaben des Auswärtigen Amtes sind in der Regel auch die Richtlinie für die Kostenübernahme durch die PKV. Mahnt das Amt nicht nur zur Vorsicht, sondern rät ausdrücklich von einer Einreise ab und Touristen reisen trotzdem in das betreffende Land, kann es im Krankheits- oder Verletzungsfall unter Umständen zur Ablehnung der Behandlungskostenübernahme kommen.
Alle Infos zu Einreisebestimmungen und Reisewarnungen finden Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.
Michael Zaubzer und das Team der SBK-Auslandsberatung erreichen Sie telefonisch unter 0800 0 725 725 709 0 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter auslandsberatung@sbk.org.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Reisende sollten sich vor Reiseantritt immer über mögliche Gefahren im Zielland informieren.
- Die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts bieten eine gute Informationsgrundlage. Rät das Amt explizit von einer Einreise ab, sollte auf diese verzichtet werden.
- Eine private Auslandskrankenversicherung ist bei Reisen in gefährdete Länder ein Muss.
- Es ist sinnvoll, vor Reiseantritt mit der PKV abzuklären, welche Kosten übernommen werden und welche nicht.