Etliche Anleger, vor allem ältere Menschen, waren ratlos und eingeschüchtert. Sie überwiesen das Geld an die Insolvenzverwalterin zurück. Es gab aber auch Anleger, die sich zur Wehr setzen wollten und nicht bereit waren, die Forderung der Verwalterin zu akzeptieren. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Klass wurden insoweit außergerichtliche Stillhalteabkommen mit der Verwalterin geschlossen. Denjenigen Anlegern, die bereits von der Verwalterin verklagt worden waren, wurde von Rechtsanwalt Dr. Klass aus München empfohlen, zu kämpfen und nicht vorzeitig klein beizugeben.
Leider wurde dann sämtlichen Zahlungsklagen der Insolvenzverwalterin stattgegeben. Das Landgericht München I entschied kurz und knapp, dass die Anleger zahlungspflichtig seien, weil sie bei Erhalt der Gelder ohne weiteres hätten erkennen können, dass Bayernareal der Bankrott droht. Deshalb könne, so das Gericht, Jahre später die Verwalterin zu Recht die Anfechtung erklären und die Anleger zur Rücküberweisung zwingen.
Dieser Standpunkt war aus Sicht des Verbraucherschutzes nicht hinnehmbar. RA Dr. Klass legte deshalb für seinen Mandanten Berufung ein. Schließlich geht es um eine grundsätzliche Klärung des Themas bezüglich der Mezzanine-Darlehen. Nach Lage der Dinge fordert die Insolvenzverwalterin insgesamt Hunderttausende von Euro von den privaten Kreditgebern zurück.
Es war also spannend, wie das OLG München diesbezüglich entscheiden würde. Im Moment sieht es so aus, als wenn die Richter in II. Instanz anders als die Richter im Justizpalast denken. Es liegt nämlich eine aktuelle Stellungnahme des 5. Zivilsenats des OLG München vor. Aus der Verfügung vom 14.09.2015 geht ein Hinweis an den Beklagtenanwalt Dr. Klass hervor, dass die Klage der Insolvenzverwalterin wohl nicht begründet sein dürfte. Denn nach den vertraglichen Vereinbarungen als auch nach der tatsäch¬lichen Handhabung unterlagen die Anlegergelder nicht dem unmittelbaren Zugriff durch Bayernareal.
RA Dr. Klass dazu: „Der richterliche Hinweis ist deswegen sensationell, weil das Landgericht München I in Sachen Bayernareal bisher jeglichen Anlegerschutz verweigert und alle Verteidigungsargumente der betroffenen Kleinanleger abgeschmettert hat. Nach Meinung des OLG geht aber die Anfechtungsklärung der Verwalterin ins Leere. Die Anleger können also, wenn ein abschließendes und rechtskräftiges Urteil des OLG auf dem Tisch liegt oder wenn die Verwalterin die Klage zurücknimmt, ihr Geld behalten. Diejenigen Anleger, die bereits gezahlt haben, sollten die Verwalterin auffordern, den geleisteten Betrag wieder zurück zu überweisen.“
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass unterstützt als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren Finanzanleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Er hat seit 1996 unzählige Anbieter des grauen Kapitalmarktes vor Gericht gebracht hat und geschädigten Kapitalanlegern geholfen.