„Fast noch trauriger ist, dass die Fondsgesellschaften ohne diese Rückzahlungen wohl schon pleite wären“, befürchtet der Münchner Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zumindest lässt sich eine Aussage des Treuhänders Rudolf Döring gegenüber dem Handelsblatt Ende vergangenen Jahres so verstehen. Der Geschäftsführer der Xolaris Verwaltungs GmbH erklärte, dass das noch vorhandene Geld nur noch aus Rückzahlungen der Gesellschafter stamme. Daher wurden die Anleger wiederholt von der Treuhandhandgesellschaft zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. „Ein Überlebenskonzept für die Fonds kann das nicht sein. Auch eine Informationsveranstaltung Ende Januar brachte kaum Licht ins Dunkel. Der Treuhandgesellschaft ist es aus meiner Sicht nach wie vor nicht gelungen, den Verbleib der Anleger-Gelder aufzuklären und für die notwendige Transparenz zu sorgen“, so Rechtsanwalt Dr. Klass.
Immerhin geht es um rund 47 Millionen Euro, die die Anleger in die CGT-Fonds investiert haben. Bisher ist nur klar, dass nur ein Bruchteil davon in die Henning Gold Mines geflossen ist und dementsprechend deutlich weniger Gold abgebaut wurde als vorgesehen. Der Verbleib von rund 40 Millionen Euro der Anlegergelder, die als Darlehen an die Henning Gold Mines Gruppe gegeben wurden, ist nach wie vor ungeklärt. Seit vergangenem Sommer ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug.
Ein nachhaltiges Sanierungskonzept für die Fondsgesellschaften konnte die Xolaris Treuhandgesellschaft nach wie vor nicht präsentieren. Ob ein Insolvenzverfahren nach kanadischem Recht über die Henning Gold Mines oder die Suche nach Investoren daran etwas ändern würde, ist zweifelhaft. „Der Insolvenzantrag würde noch einmal Geld kosten und ob ein kanadischer Insolvenzverwalter noch verwertbare Spuren finden könnte, die Licht ins Dunkel bringen, ist fraglich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass.
Das Vertrauen in die Treuhandgesellschaft schwindet jedenfalls. „Viel mehr als Ausschüttungen zurückzufordern, ist nicht passiert. Und die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen darf durchaus angezweifelt werden. Ebenso fraglich ist, ob dadurch eine Insolvenz der Fondsgesellschaften nachhaltig vermieden werden kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Klass. Sollten die Gesellschaften in die Insolvenz fallen, kann es auch dazu kommen, dass der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen zurückfordert.
„Bevor es zum Totalverlust der Einlage kommt, sollten die Anleger ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Dr. Klass. In Betracht kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Forderungen können sowohl gegen die Prospektverantwortlichen wegen unvollständiger oder falscher Angaben in den Fondsprospekten als auch gegen die Vermittler bestehen, falls diese fehlerhaft beraten und beispielsweise die Anleger nicht über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt haben. Sollten die Anlegergelder tatsächlich veruntreut worden sein, eröffnet das weitere rechtliche Möglichkeiten.
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