Zwar können Bankdarlehen nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden - über diesen Termin hinaus können erfolgte Widerrufe aber auch später noch zum Abschluss gebracht werden können, denn nur selten werden Widerrufe von Banken ohne "Druck vom Anwalt" akzeptiert.
Aber ob schnell oder langsam: Wer den Widerrufsjoker zieht, der muss damit rechnen, dass er auch sticht. Die Restforderung der Bank muss zeitnah ausgeglichen werden, denn sonst könnte die Bank grundbuchrechtliche Ansprüche geltend machen.
Auf der Homepage der Anwaltgemeinschaft wird auch der Anbieter "DieFinanzkanzlei.de" vorgestellt. Die Finanzierungsvermittler können widerrufswilligen Darlehensnehmern interessante Angebote machen. Damit fahren Neu-Finanzierer besser, als wenn sie selbst aktiv werden.
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