Zwar hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Berufungsfall (Az.: 31 U 191/15) die Möglichkeit der Kündigung bestätigt, aber dies auch in einem besonderen Fall, denn der Bausparvertrag war bereits 1991 zuteilungsreif geworden. Jansen: „Das Geld liegt dort seit 25 Jahren und war unter der Prämisse angespart worden, eine Immobilie zu finanzieren – das ist der eigentliche Sinn von Bausparverträgen!“
Jansen zeigt Verständnis für das Urteil aus Hamm. Die Richter hatten die Vorinstanz (LG Münster) in der Meinung bestätigt, dass die Bausparkasse ihr Kündigungsrecht über zehn Jahre der der vollständigen Ansparung zu Recht uns Anspruch genommen habe.
Kündigungsfälle sind aber immer individuell zu behandeln, daher sollten Verbraucher, deren Bausparverträge von ihrer Bausparkasse gekündigt wurden, einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht hinzuziehen.