„Natürlich haben sich Anleger auch mit geringeren Beträgen beteiligt. Doch aus den optimistischen Darstellungen der Berater sowie den prognostizierten Ausschüttungen zwischen 5 und 6 Prozent jährlich wurde nichts. Unterm Strich bleiben für die Anleger nur Verluste“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.
Vertrieben wurden die Beteiligungen an dem im Jahr 2007 aufgelegten Schiffsfonds von der UBS Bank. Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Röhrenbeck, der bereits zahlreiche Anleger des Fonds MS Conti Ariadne vertritt, zählten dabei regelmäßig Argumente wie die Sicherheit der Kapitalanlage für die Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau eine wesentliche Rolle. „Allerdings hätte den Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon klar sein müssen, dass diese Versprechungen nicht haltbar sind. Die Krise der Schifffahrt aufgrund von Überkapazitäten und sinkenden Charterraten war damals schon absehbar und schlug auch wenig später voll durch. In der Folge gerieten etliche Schiffsfonds in massive Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz und hohen Verlusten für die Anleger endeten“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.
Für die Anleger des Schiffsfonds MS „Conti Ariadne“ sieht er allerdings gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. Denn die Beratung habe seinen Erfahrungen nach in sehr vielen Fällen nicht die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung erfüllt. Dazu gehört, nicht nur die Vorzüge der Beteiligung, sondern auch die Risiken ausführlich und verständlich darzulegen. Für die Anleger wiegt das Risiko des Totalverlusts der Einlage besonders schwer. „Aus Gesprächen mit Anlegern zeigt sich, dass die Risiken verschwiegen oder verharmlosend dargestellt wurden. Im schlechtesten Fall könne die Rendite ausbleiben, aber die Anlagesumme würden sie am Ende der Laufzeit in jedem Fall zurückerhalten, so die Aussagen von Beratern. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt Rechtsanwalt Röhrenbeck. Diese können auch geltend gemacht werden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt hat.
Gemäß dem Motto „viele Steine bilden eine Wand“ hat die Kanzlei Röhrenbeck eine Interessengemeinschaft für Anleger des Schiffsfonds MS „Conti Ariadne“ gegründet: „So können wir die Forderungen bündeln und mit noch mehr Nachdruck geltend machen.“
Geschädigte Anleger können sich der Interessengemeinschaft anschließen.
Mehr Informationen: http://www.kanzlei-roehrenbeck.de/...