Mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar konnten sich die Anleger seit 2008 an der Nordcapital Bulkerflotte 1 beteiligen. Insgesamt beteiligten sich rund 5.600 Anleger mit insgesamt mehr als 170 Millionen USD an dem Flottenfonds. Der investierte das Geld in diverse Einschiffsgesellschaften. Der Fonds ist an den Massengutfrachtern MS E.R. Bergamo, MS E.R. Bologna, MS E.R. Bilbao, MS E.R. Barcelona, MS E.R. Brest, MS E.R. Basel, MS E.R. Bern und MS E.R. Bornholm beteiligt. Doch auch die Größe dieses Schiffsfonds bewahrte ihn nicht vor den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die durch Überkapazitäten und sinkende Charterraten im Zuge der Finanzkrise 2008 auftraten. Schon 2011 wurde weiteres Kapital nötig. So schossen die Anleger noch einmal rund 23 Millionen US-Dollar nach.
Nun ist das erste Schiff aus der Nordcapital Bulkerflotte 1 insolvent. „Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie gutes Geld noch schlechtem hinterhergeworfen haben. Denn die Krise der Handelsschifffahrt ist noch nicht vorbei und ihr Beginn war 2008 bereits absehbar“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei AJT in Neuss. Vor diesem Hintergrund können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Rechtsanwalt Jansen: „Schon als die Nordcapital Bulkerflotte 1 zur Beteiligung angeboten wurde war klar, dass die Boom-Jahre in der Handelsschifffahrt vorbei sind. Dennoch wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen immer noch häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen ohne die Anleger auch über die Risiken aufzuklären. Wie spekulativ und riskant Beteiligungen an Schiffsfonds sind, zeigt schon die lange Reihe an Insolvenzen in den vergangenen Jahren. Von den Verlusten der Anleger gar nicht zu reden.“
In einer fehlerhaften Anlageberatung kann aber nun auch der Schlüssel für Schadensersatzforderungen der Anleger liegen. Denn sie hätten nicht nur über die Risiken ihrer Beteiligung aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung eingestrichen hat. Anhand dieser sog. Kick-Backs kann der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen. „Das deckt sich nicht unbedingt mit den Anlegerwünschen nach einer sicheren Kapitalanlage. Von daher müssen die Anleger nach der Rechtsprechung des BGH über diese Kick-Backs aufgeklärt werden“, erklärt Rechtsanwalt Jansen, Neuss,. Vertrieben wurden die Beteiligungen an der Nordcapital Bulkerflotte 1 über die Deutsche Bank.
Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht