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Sparkasse Verden mit Fehlern in der Widerrufsbelehrung

Auch jüngere Verträge sind nich widerrufbar

(lifePR) (Soest, )
Am 21. Juni läuft das "Ewige Widerrufsrecht" aus - Sparkassen haben aber auch nach Juni 2010 noch mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gearbeitet. Rechtsanwalt Buerger: "Diese Verträge sind weiterhin widerrufbar!"

Am Beispiel der Sparkasse Verden lässt sich aktuell nachvollziehen, warum der "Widerrufsjoker" auch nach dem Auslaufen des ewigen Widerrufsrechtes für Immobilienfinanzierungen nicht aussterben wird. Das Landgericht Verden hat sich intensiv mit den Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Verden auseinandergesetzt und festgestellt, dass noch im Jahr 2011 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet wurden. Rechtsanwalt Ralf Buerger: "Es handelt sich hier nicht um einen von der EU-Immobilienkreditrichtlinie definierten Altvertrag. Immobiliendarlehen, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden, können weiterhin widerrufen werden - im Fall der Sparkasse Verden auch sehr Erfolg versprechend!"

Die vom Landgericht Verden monierte Passage der Widerrufsbelehrung bezieht sich auf einen vom Oberlandesgericht München (Az. 17 U 334/15)bereits aktenkundig gemachten Fehler in der Widerrufsbelehrung. Es fehlen die vollständigen Pflichtangaben ohne deren Angabe die Widerrufsfrist nicht beginnen kann. Besonders prekär für deutsche Sparkassen: Die vom Sparkassenverband empfohlene Musterwiderrufsbelehrung beinhaltet diesen Fehler bis ins Jahr 2012 hinein. Buerger: "Damit dürften zumindest deutsche Sparkassen noch mindestens zwei Jahre lang ein echtes Widerrufsproblem haben, denn Kunden haben Anspruch auf die komplette Rückabwicklung des Vertrages und eine faire Gegenüberstellung der gegenseitigen Ansprüche!"

Im Einzelnen ging es im "Verdener Urteil" vom 8. Mai 2015 (4 O 264/14) um die Angabe der für die Sparkasse Verden zuständigen Aufsichtsbehörde.

Ralf Buerger, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt am Standort Hagen umfangreiche Erfahrung mit den Widerrufsbelehrungen nordrhein-westfälischer Sparkassen hat, empfiehlt Kunden der Sparkassen, ihre Immobiliendarlehensverträge, sofern diese nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden, unbedingt weiter überprüfen zu lassen. "Wir prüfen auch nach dem 21. Juni Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen in aller Ruhe. Insbesondere die Verträge, welche nicht von der EU-Immobilienkreditrichtlinie umfasst sind (z.B. sämtliche Konsumentendarlehen, Kontokorrentkredite, Nachrangdarlehen usw.) .

Wichtig ist, dass der Widerruf für Altverträge pünktlich bei der Bank eingeht. Ganz spät Entschlossene können noch auf www.jetzt-widerrufen.de einen Musterbrief downloaden, der aber spätestens am 17. Juni 2016 per Einschreiben an die Sparkasse Verden gesendet werden sollte.

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schmallenberg.txt schreibt und veröffentlicht für Rechtsanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht.

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