Der Wolfsburger Autokonzern hatte am Sonntag zugegeben, die Abgaswerte von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die US-Umweltbehörde EPA ermittelt u.a. wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act". Dem DAX-Konzern drohen deswegen in den USA schlimmstenfalls Strafzahlungen von mehr als 18 Milliarden Dollar.
„Nach unserer festen Überzeugung hat sich VW wegen unterlassener Kapitalmarktinformationen daneben auch gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht, und zwar im Milliardenbereich“, sagt Rechtsanwalt Andreas Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Denn wir erachten sowohl das jahrelange Verschweigen der aus den Abgasmanipulationen entstandenen immensen Risiken wie auch das Verschweigen der eingeleiteten US-behördlichen Untersuchungen als Verstoß gegen das Kapitalmarktrecht, namentlich des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes“, erläutert Tilp.
Insgesamt soll es laut EPA um 482.000 Vier-Zylinder-Modelle von Volkswagen der Modelljahre 2009 bis 2014, insbesondere um die VW-Modelle Jetta, Beetle und Golf sowie um das Audi-Modell A3 gehen, außerdem um das VW-Modell Passat seit dem vergangenen Jahr.
„Sollte dies zutreffen, könnten nach unserer Einschätzung zumindest all diejenigen Inhaber von VW-Stamm- und Vorzugsaktien, welche die Aktien seit Beginn der Manipulation erworben und am gestrigen Sonntag noch gehalten haben, Schadenersatz fordern“, analysiert Tilp. „Der Schadenersatzbetrag pro Aktie dürfte sich dabei auf die Differenz der jeweiligen Höchstkurse vom Freitag zu den jeweiligen Tiefstkursen am heutigen Montag belaufen, so Tilp weiter.
Die Schwesterkanzlei von TILP, die TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, führt aktuell vor dem Landgericht Hannover bereits eine Milliarden-Schadenersatzklage gegen die Volkswagen AG wegen fehlerhafter Kapitalmarktpublizität aus dem Jahr 2008 im Zusammenhang mit der gescheiterten Übernahmeabsicht von Porsche.
Mehr Informationen: www.tilp.de