Ob Händler auf die Bitte um Verzicht auf die Einrede der Verjährung eingehen bleib ihnen überlassen. Kreutzer: „Einen Rechtsanspruch haben Autokäufer darauf nicht!“
Nur Käufer, die einen Vertrag direkt mit VW abgeschlossen haben, sind hier auf der sicheren Seite. Dazu findet sich im Kaufvertrag die Aussage „Verkauft im Namen der Volkswagen AG“. Die Teilnahme an der Rückrufaktion ist übrigens bindend und liegt nicht in der Entscheidung der Fahrzeughalter. Kreutzer rät, nach Abschluss der Rückrufaktion zu überlegen, ob weitere Forderungen gestellt werden sollen.
Bis dahin wird es wohl auch weitere Informationen über mögliche Folgen der Umbaumaßnahmen und Softwareupdates geben und Autobesitzer können eventuell gutachterlich prüfen lassen, ob ein weiter gehender Wertverlust zu befürchten oder bereits eingetreten ist.
Weitere Infos auch auf www.rueckrufaktion-vw-diesel.de