So könnte es laufen, wenn das im Gesetzgebungsverfahren befindliche RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) in Kraft tritt. Dieses Gesetz sieht das oben geschilderte Szenario nämlich ausdrücklich vor. Aus der Sicht des Geschädigten kann man vor einer solchen Vorgehensweise jedoch nur warnen. Denn damit das Opfer nicht auf den Kosten sitzen bleibt, sollte direkt nach dem Unfall erst einmal die Haftungsfrage geklärt werden und ob mit vollem Schadensersatz gerechnet werden kann oder nur mit einer Quote. Der Verbraucher sollte sich hierbei nicht auf Ratschläge derer verlassen, die als Beteiligte der Schadenabwicklung eigene Interessen verfolgen, so Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider aus Langenhagen, Vorsitzender des Fachausschusses Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Celle.
Bereits bei der Beauftragung eines Gutachters zum Zwecke der Schadensfeststellung kommt es auf die richtige Auswahl eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen an, denn die Bezeichnung des Kfz-Sachverständigen ist nicht gesetzlich geschützt. Zum einen ist eine zutreffende Ermittlung sämtlicher Fahrzeugschäden nach den Vorgaben der Rechtsprechung wichtig, zum anderen muss auch die Anerkennung durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer gewährleistet sein. Denn ist das Fahrzeug schon älter, stellt sich die Frage, ob die Versicherung die Reparaturkosten noch übernimmt – auch wenn das Auto gut gepflegt ist und gerade eine neue TÜV-Plakette bekommen hat.
Zudem führt die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zur Erstattung von Mietwagenkosten zu einer nahezu undurchschaubaren Rechtslage. Man wird es aber keinem Autohaus verdenken können, dass es dem Kunden einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur anbietet. Schließlich tragen Einkünfte aus der Vermietung von Ersatzfahrzeugen zum wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes bei. Doch Vorsicht! Nicht jeder hat einen Mietwagenanspruch und wenn dieser gegeben ist, muss das Mietwagenangebot marktgerecht sein. Und schließlich ist es für den Geschädigten häufig sinnvoller auf den Mietwagen zu verzichten und stattdessen Nutzungsausfall geltend zu machen. Auch wenn es um die Durchsetzung der Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden geht, ist der Geschädigte bei einem im Verkehrsrecht versierten Anwalt besser aufgehoben. Sind nämlich die Weichen in der Schadensregulierung bereits zu Anfang falsch gestellt worden, wird sich kaum ein fachkundiger Anwalt darauf einlassen, den bereits völlig verfahrenen Fall noch zu übernehmen. Viele Ansprüche sind dann für immer verloren.
Zur Rechtsanwaltskammer Celle gehören die beim Oberlandesgericht Celle sowie bei den Landgerichten Hannover, Hildesheim, Bückeburg, Stade, Verden und Lüneburg zugelassenen Rechtsanwälte.