Die vom Bundesrat beschlossene Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens stellt einen wichtigen Meilenstein dar auf dem Weg zur dringend nötigen Sanierung der PK SBB. Die SBB begrüsst den Entscheid und wird im Rahmen des Verfahrens mit einer Vernehmlassungsantwort Stellung nehmen.
Seit 2003 leisteten SBB und Versicherte in vielfacher Weise Beiträge an die Sanierung der an Unterdeckung leidenden Pensionskasse SBB. Per 1. Januar 2007 sanierte die SBB den Aktiventeil der PK SBB mit einem Beitrag von 1,5 Milliarden Franken. Per 31. Dezember 2007 betrug der Deckungsgrad der PK SBB 92,4%.Aufgrund der Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten ging der Deckungsgrad seither wieder zurück und liegt heute wieder deutlich unter 90%.
Wesentliche Ursache der aktuellen Unterdeckung der PK SBB ist die nur unvollständige Ausfinanzierung beim Start der neuen Pensionskasse 1999 durch den Bund: Auf Schwankungsreserven wurde damals verzichtet. Mit der Börsenkrise zu Beginn dieses Jahrzehnts fiel die PK SBB mangels Schwankungsreserven rasch in die Unterdeckung. Vor der Teilsanierung durch die SBB hatte der Deckungsgrad Ende 2006 bei 86,5% gelegen.
Die SBB befürwortet im jetzt eröffneten Vernehmlassungsverfahren die Variante 1 «Sanierungskonzept SBB». Nur Variante 1 sieht die notwendigen Schwankungsreserven vor, die es für eine nachhaltige Sanierung der PK SBB braucht. Ohne diese Schwankungsreserven kann ein späterer Rückfall in die Unterdeckung nicht ausgeschlossen werden. Mit Variante 3 dagegen bliebe eine grosse Deckungslücke bestehen. Der Deckungsgrad würde lediglich um wenige Prozentpunkte angehoben.