Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die geplante Ferieninitiative von Travailsuisse aus drei Gründen entschieden ab: Sie ist für die Mehrzahl der Beschäftigten unnötig, sie schränkt den Spielraum für sozialpartnerschaftliche Lösungen ein, und sie setzt ein falsches Signal zur weiteren Erhöhung der Arbeitskosten am Standort Schweiz.
Obwohl der gesetzliche Ferienanspruch vier Wochen pro Jahr beträgt, profitieren heute viele Arbeitnehmende in der Schweiz von Gesamtarbeits- und Firmenregelungen, welche weit über das gesetzliche Minimum hinausgehen. So erhalten die Beschäftigten in der Bauwirtschaft, in der Druck- bzw. graphischen Industrie und in der Uhrenindustrie bis zum 50. Altersjahr fünf Wochen und danach sechs Wochen Ferien. Die chemisch-/pharmazeutische Industrie hat eine nahezu gleich grosszügige Lösung, in der MEM-Industrie sind sogar die 40- bis 50-Jährigen noch besser gestellt. Auch in anderen Branchen liegen die effektiven Ferienansprüche, vor allem für die mittleren und oberen Alterskategorien, deutlich über vier Wochen. Zudem haben die Beschäftigten noch acht bis zehn bezahlte Feiertage. Von einem Feriendefizit der schweizerischen Beschäftigten kann deshalb nicht die Rede sein, zumal sie auch im internationalen Vergleich gut abschneiden.
Die guten Ferienbedingungen in der Schweiz sind in sozialpartnerschaftlichen Lösungen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Branchen und Unternehmungen abgestimmt. Eine Einschränkung dieser Flexibilität durch eine Anhebung des gesetzlichen Ferienanspruchs wäre für die Vertragsautonomie der Sozialpartner und für den schweizerischen Arbeitsmarkt schädlich. Es muss weiterhin möglich sein, die Arbeitsbedingungen branchen- und unternehmensspezifisch zu differenzieren.
Die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Ferienanspruchs von sechs Wochen für alle Arbeitnehmenden ist völlig überrissen und setzt ein falsches Signal für die künftige Entwicklung der bereits hohen schweizerischen Arbeitskosten. Wenn diese weiter ansteigen, so schadet dies der Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsstandorts Schweiz. Das gilt auch in der heutigen Hochkonjunktur und erst recht bei einer spätere Abkühlung der Wirtschaftsentwicklung.