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Seniorenverband BRH

Steuerzahlerbund treibt es auf die Spitze

(lifePR) (Mainz, )
„Jetzt reicht es uns!“ Mit dieser Feststellung reagierte heute der Bundesvorsitzende des Seniorenverbandes BRH, Dr. Herbert Bartsch (Mainz), auf die mittlerweile zum x-ten Male forcierte und die Tatsachen total auf den Kopf stellende Kampagne des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gegen die Beamtenschaft und dabei insbesondere gegen die beamtenrechtlichen Versorgungsempfänger. Die BdSt-Verantwortlichen könnten es offensichtlich nicht lassen, ihren weithin spürbaren Frust über die Erfolglosigkeit ihres steuerpolitischen Wirkens an den Beamten und Pensionären auszulassen.

Dabei hätte der Präsident der sich in anmaßender Weise Bund der Steuerzahler nennenden Organisation einiger weniger Steuerzahler, Dr. Karl-Heinz Däke, allen Grund, angesichts der im Wust des deutschen Steuerrechts zahlreich vorhandenen und die Bürger stark belastenden Probleme im wahrsten Sinne „in Sack und Asche“ zu gehen.

Als ein entlarvendes Beispiel von vielen für die penetrant offenbar werdende Doppelmoral des BdSt erinnerte der BRH-Chef an die im Jahr 2003 bekannt gewordene Affäre im Zusammenhang mit den Vorstandspensionen bei Mannesmann. Wenn in diesem und den vielen anderen bis in die heutige Zeit nachfolgenden Fällen derart ungeniert zugegriffen wird, dann sollte das ganz besonders diejenigen auf den Plan rufen, die vorgeben, die Interessen der Steuerzahler wahrzunehmen.

Betriebliche Altersversorgungen, besonders solche für Manager der Großkonzerne, werden schließlich von den Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt und mindern damit das Steueraufkommen nicht unbeträchtlich. Die Bosse ließen sich schon bei Vertragsabschluss höchste Altersversorgungsleistungen zusichern.

Die dadurch entstehenden Lücken im Steuersäckel des Staates müssten alle Steuerzahler füllen, so der BRH-Bundesvorsitzende. Insofern zahlten auch Beamte, Pensionäre und neuerdings, bedingt durch das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005, selbst Rentner mit für das, was in die Taschen höchstbezahlter Wirtschaftskapitäne fließt.

Im Versorgungsrecht für die Beamten aber habe man den Höchstsatz der Pension von 75 Prozent auf 71,25 Prozent abgesenkt und die Wartezeit von 35 Jahren auf 40 Jahre heraufgesetzt.

Er, Dr. Herbert Bartsch, müsse sich fragen, „wie kommt eigentlich der BdSt dazu, ständig über die von den Beamten und Pensionären wohlerworbenen Ansprüche polemisch herzuziehen?“

Über Betriebsrenten aber, die eindeutig ohne jegliche Gegenleistung der Begünstigten steuerlich subventioniert werden, schwiegen sich Dr. Karl-Heinz Däke und Mit-streiter hörbar aus. Der Begriff „Glaubwürdigkeit“ sei für den BdSt ganz offensichtlich zu einem Fremdwort geworden.
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