Monika Hartmann-Bischoff, Geschäftsführerin, sowie vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle berichteten Edelgard Bulmahn von ihren Eindrücken und Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit. Gemeinsam wurde zudem über verschiedene Aspekte der Öffnung von Hochschulen für Personen mit Meister- und Gesellenbrief diskutiert.
Ein wichtiges Thema war das nach wie vor bestehende Informationsdefizit in der Bevölkerung über die erweiterten Möglichkeiten des Hochschulzugangs im Rahmen der Öffnung der Hochschulen. Die Servicestelle informiert daher gezielt Studieninteressierte und Personen in ihrem persönlichen sowie beruflichen Umfeld (z. B. Familienangehörige, Freunde, Kollegen und Arbeitgeber) darüber, dass in Niedersachsen der Zugang zu einem Studium auch ohne Abitur, dafür mittels beruflicher Qualifikation, möglich ist. Auch über das noch lückenhafte Angebot berufsbegleitend studierbarer Studienangebote wurde in dem Gespräch diskutiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle konnten darüber hinaus aus ihren Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Partnern aus Hochschule, Erwachsenenbildung (z. B. Volkshochschulen) und Wirtschaft (z. B. Branchen- und Arbeitgebervertretern sowie Kammern) berichten. Edelgard Bulmahn verwies an dieser Stelle darauf, wie wichtig es sei, weiterhin die Gruppe der beteiligten gesellschaftspolitischen Akteure, beispielsweise um die Handwerkskammern sowie Wohlfahrtsverbände, zu erweitern. Diesen Ansatz vertritt auch die Servicestelle, die z. B. mit Handwerkskammern bereits gute Gespräche führt.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die von vielen beruflich Qualifizierten als große Hürde beschriebene Finanzierung des Lebensunterhalts während eines Studiums. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages und ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung, wird Edelgard Bulmahn diesen und andere Aspekte mit in die Diskussionen im Rahmen der Überarbeitung des BAföG in Berlin einfließen lassen.
Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind seit 2010 Personen mit einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung im gelernten Beruf im Besitz einer fachgebundenen, Meister und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung (z. B. staatlich anerkannte Betriebswirte) im Besitz einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (§ 18, Abs. 4, Niedersächsisches Hochschulgesetz).
Die Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gGmbH verfolgt seit Anfang 2013 das Ziel die weitere Öffnung der Hochschulen für neue Zielgruppen, beispielsweise beruflich Qualifizierte, voranzutreiben. Im 17-köpfigen Aufsichtsrat der landeseigenen gemeinnützigen GmbH bündeln die niedersächsische Landesregierung, vertreten durch die niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur und Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, die Landeshochschulkonferenz, die niedersächsische Erwachsenenbildung, die Gewerkschaften sowie die niedersächsische Wirtschaft - vertreten durch Kammern, Arbeitgeber- und Unternehmerverbände - ihre Kompetenzen auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens, um die weitere Öffnung der Hochschulen für neue, berufsqualifizierte Zielgruppen voranzubringen.