- SGL GR, SGL GY) - teilt ihre Absicht zur Beendigung der Berichtspflichten unter Abschnitt 13(a) bzw. 15(d) des US Securities Exchange Gesetzes von 1934 mit und wird den erforderlichen Antrag bei der Securities and Exchange Commission heute einreichen.
Dies ist der letzte Abschnitt im Deregistrierungsprozess, der im Jahre 2007 begann. Die SGL Group hatte danach freiwillig ihre American Depositary Receipts von der New Yorker Börse zum 22. Juni 2007 zurückgezogen und das ADR-Programm zum 25. Juni 2007 gekündigt. Entsprechend der SEC Regelungen, die am 4.Juni 2007 in Kraft traten, ist die 12-Monatsfrist des Delistings und der Beendigung des ADR-Programms abgelaufen. Außerdem betrug der durchschnittliche Handel in den USA mit SGL Aktien im Zeitraum der vergangenen 12 Monate weniger als 5 % des weltweiten Handelsvolumens. Die SGL Group hat damit nunmehr die Voraussetzungen zur Deregistrierung erfüllt.
Unmittelbar mit der erfolgten Antragsstellung enden die Berichtspflichten der SGL Group unter dem US Securities Exchange Gesetz. Die Deregistrierung wird 90 Tage nach dem Einreichen dieser Form rechtskräftig, vorausgesetzt, dass der Antrag nicht vorzeitig von der SGL Group zurückgezogen wird bzw. die SEC keine Einwände innerhalb dieser Frist hat. Die SGL Group behält sich das Recht vor, die Antragstellung zu verschieben bzw. den Antrag zurückzuziehen.