Der Antrag Panamas, alle Requiem-Haie einzubeziehen, wurde von der EU und mehr als 40 anderen CITES-Parteien unterstützt und es wird damit die umfassendste Handelsmaßnahme sein, die jemals für diese stark überfischten Top-Prädatoren in unseren Ozeanen ergriffen wurde. Der internationale Handel mit allen Arten, die in Anhang II aufgeführt sind, wird dadurch geregelt, dass die Behörden der Ausfuhrländer bzw. bei Einfuhr aus der Hohen See die Behörden des Einfuhrlandes bescheinigen müssen, dass die gehandelten Mengen nachhaltig gewonnen wurden und das Überleben der Population in einem Gebiet nicht gefährden.
Sharkproject begrüßt außerdem sehr die Haltung der Europäischen Union, mit ihrem Vorschlag den Bonnethead-Hai zusammen mit den übrigen Hammerhai-Arten, die noch nicht auf der Liste standen, aufzulisten, sowie dem Antrag, alle Gitarrenfische in Anhang II aufzunehmen.
Die Anzahl der Arten, die im Rahmen dieser drei Vorschläge aufgenommen wurden, erhöht die CITES-Überwachung und -Regulierung von bisher 25 % auf nunmehr 90 % aller weltweit für ihre Flossen gehandelten Haiarten.
Der Beschluss der COP19-Parteien, Haie vor nicht nachhaltigem Handel zu schützen, könnte dazu führen, dass die regionalen Fischereiorganisationen endlich wirksame Bewirtschaftungsmaßnahmen einführen und umsetzen, um damit die Überfischung zu stoppen und die Gesamtsterblichkeit der aufgelisteten Haiarten zu verringern.
Die regionalen Fischereiorganisationen (RFO) sollten sich nun auf längst überfällige Maßnahmen zum wirksamen Management von Haien-Beständen verständigen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung von Fangkontrollregeln und Fangstrategien, unter anderem auch für Blauhaie, der weltweit am stärksten befischten Haiart. Auch für andere Haiarten, die von den RFMO-Fischereien entweder als Ziel- oder als Beifangart gefangen werden, sind zumindest Begrenzungen der Gesamtmortalität bei voller Zuteilung der Fangquoten je Nation erforderlich.
Die Aufnahme in den CITES-Anhang II sollte daher als Anreiz für die Umsetzung wirksamer Managementmaßnahmen gesehen werden, da CITES zwar den Handel mit gelisteten Arten regelt, aber dennoch erlaubt, dass der Handel auf der Grundlage der CITES „Non-Detrimental Findings“ (NDF; Nachhaltigkeitsprüfung) fortgesetzt werden kann, sofern eine nachhaltige Bewirtschaftung nachgewiesen wurde.
Und es gibt bereits perfekte Beispiele, wie die Aufnahme in Anhang II des CITES-Übereinkommens die Umsetzung wirksamer Managementmaßnahmen erfolgreich vorantreiben kann. Wie die Verabschiedung eines Wiederaufbauplans für den erschöpften Bestand des Kurzflossen-Makos im Nordatlantik durch die ICCAT im Jahr 2021. Oder die Einführung von Fangbeschränkungen und -zuteilungen für den Bestand im Südatlantik in der vergangenen Woche auf der diesjährigen Kommissionssitzung von ICCAT. Hier wurden jeweils jahrelang praktisch keine Fortschritte erzielt, obwohl Fischereiwissenschaftler gewarnt hatten, dass der nördliche Bestand bereits überfischt ist und der südliche Bestand auf der Grundlage der Bestandsdaten von 2015 zumindest von Überfischung bedroht ist.