Der Forderungsausgleich richtet sich nach den Standard-Deckungssummen sowie der gewählten Zusatzdeckung des Versicherungsvertrages. Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen.
Nach § 823 BGB haften Privatpersonen für durch sie herbeigeführte Schäden in unbegrenzter Höhe. Im Schadensfall kann dies ohne die entsprechende private Versicherung schnell die eigenen finanziellen Mittel übersteigen.
Schutz bei fahrlässig herbeigeführten Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit im privaten Lebensbereich entstanden sind. Schäden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder nebenberuflicher Arbeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind durch die Standard-Verträge nicht versichert. Bei Bedarf kann dafür eine zusätzliche private Versicherung abgeschlossen werden.
Private Versicherung für die Risiken des Alltags
Durch eine Privathaftpflichtversicherung werden typische Risiken des privaten Alltags versichert. Für Haus- und Grundbesitzer, die ihre Immobilie ausschließlich selber nutzen, schließen die Verträge die Grundstückshaftpflicht prämienfrei mit ein. Für vermietete Objekte muss eine separate Hausbesitzer- und Grundstückshaftpflicht abgeschlossen werden. Schäden an einem gemieteten Wohnobjekt sind mit Ausnahme von Glas und elektrischen Einbauten mitversichert.
Die Privathaftpflichtversicherung sichert auch viele Risiken aus sportlichen Betätigungen ab.
Ausnahmen gelten unter anderem für die Jagd und Sportarten mit hohem Risiko. Auskunft darüber erteilen die Versicherungsunternehmen. Schäden durch die Haltung von Kleintieren und Katzen werden durch die Privathaftpflichtversicherung ebenfalls übernommen. Für Hunde, Reit- und Zugtiere, Rinder oder wilde Tiere ist eine Tierhalter Versicherung erforderlich.
Bei neuen Haftpflicht-Risiken greift für eine begrenzte Zeit der Vorsorgeschutz einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung. Bei der jährlichen Risiken-Anfrage müssen sie dem Versicherer jedoch gemeldet werden und gegebenenfalls durch Zusatz-Klauseln zum Vertrag versichert werden. Die KFZ-Haftpflicht für Kraftfahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch die private Haftpflicht nicht erfasst.
Viele Leistungen sind heute bereits in den Verträgen enthalten. Es gibt aber auch Leistungen, die gegen einen Prämienzuschlag mitversichert werden können
Neben den Standard Leistungen können für eine Privathaftpflichtversicherung gegen einen Aufpreis und oft nur mit begrenzten Deckungssummen sogenannte Zusatzdeckungen vereinbart werden.
- Der Forderungsausfall ist heute in sehr vielen Versicherungspolicen bereits mitversichert. Dieser sichert eigene Haftpflicht Forderungen ab. Der Forderungsausfall greift dann, wenn der Schadensverursacher über keine eigene Privathaftpflichtversicherung verfügt und die Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht bedienen kann. Voraussetzung dafür ist eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung.
- Es gibt vielfach Unterschiede in den Versicherungssummen und den Selbstbeteiligungen. In guten Online Vergleichsrechnern können viele Leistungen mehrerer Gesellschaften bzw. Tarife direkt verglichen werden wie z.B. Forderungsausfall, Mietsachschäden, Schlüsselschäden, Surfen etc.
- Haftpflicht-Deckungen für Schäden durch deliktunfähige und daher nicht haftungsfähige Kinder bis zum Alter von sieben oder zehn Jahren. Für durch Krankheit oder Behinderung dauerhaft deliktunfähige Personen gelten spezielle Klauseln.
- Mietsachschaden-Haftung für einmalig entstandene Schäden (exklusive elektrischer Einbauten und Glas)
- Gefälligkeitsschäden bei unentgeltlichen privaten Hilfeleistungen
- Schlüsselschäden, also dem Verlust von fremden - beruflichen, privaten oder ehrenamtlichen - Schlüsseln
Diensthaftpflicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst benötigen neben der Privathaftpflichtversicherung auch eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung. Nach §839 BGB haften sie bei fahrlässigen Dienstpflichtverletzungen mit ihrem privaten Vermögen gegenüber den Geschädigten sowie bei Regressforderungen ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers. Die Versicherungsgesellschaften bieten hierfür besondere Tarife an.
Ein Online-Tarifvergleich hilft bei der Auswahl
Die Verträge für eine Privathaftpflichtversicherung werden von den Versicherern mit unterschiedlichen Risiko-Abdeckungen und Deckungssummen angeboten. Die private Versicherung für alle Haftungs-Risiken gibt es entweder als kombinierten Schutz für Sach- und Personenschäden oder als separate Policen für Sachen und Personen. Für die private Versicherung im Haftungsfall gibt es spezielle Policen für Singles, Familien und Senioren.
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