Die Rechtsprechung ist relativ eindeutig: Wer seinen Schlüssel fahrlässig verliert, etwa, weil er aus seinem geparkten Auto entwendet wurde, muss für die Folgekosten geradestehen. Und diese können stattliche Höhen von vielen Tausend Euro erreichen, wenn als Folge des Verlusts beispielsweise die Schlösser einer größeren Schließanlage auszutauschen sind. Private Haftpflichtversicherungen können zwar häufig die finanziellen Folgen eines Schlüsselverlusts abdecken, doch gibt es hier deutliche Einschränkungen. So erstreckt sich der Versicherungsschutz zumeist nur auf fremde private Schlüssel, nicht aber auf berufliche. Wer zum Beispiel dann den Generalschlüssel eines Bürohauses verliert, bleibt oft auf den Kosten sitzen. Gleiches gilt, wenn beispielsweise einem ehrenamtlichen Sporttrainer der Schlüssel zum Vereinsgelände abhanden kommt. Hier empfiehlt die SIGNAL IDUNA zu prüfen, ob der eigene Versicherer einen entsprechenden Schutz anbietet und gegebenenfalls eine separate Schlüsselversicherung abzuschließen.
Noch einfacher geht’s mit der Tarif-Variante Exklusiv der SIGNAL IDUNA Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sind Schadenersatzansprüche infolge des Verlustes von Schlüsseln oder Codekarten bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abgedeckt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den beruflichen oder fremden privaten, auch ehrenamtlich genutzten Schlüssel handelt.
Übrigens: Die SIGNAL IDUNA belohnt die Treue und Verbundenheit ihrer Kunden mit einem Bündel- und Treuenachlass. Dieser richtet sich nach der Versicherungsdauer sowie der Anzahl der abgeschlossenen Versicherungen und beträgt in der Spitze 40 Prozent.