Auch in anderen Ländern Europas wollen Ryanair-Piloten morgen streiken. Die Fluggesellschaft verhandelt daher gerade erstmals überhaupt über Tarifverträge, will aber insgesamt keinesfalls mehr zahlen. Das wollen wiederum die Gewerkschaften nicht akzeptieren.
„Bei Ryanair stehen die Zeichen jetzt klar auf Streik – nicht nur bei den Piloten, sondern bald auch bei den Flugbegleitern. Die Lage war noch nie so ernst: Allein im letzten Jahr kündigten 600 der 4.000 Piloten beim irischen Billigflieger. Auch ohne Streikwelle ließe sich beim verordneten Wachstumskurs dieser Personalengpass nicht schultern und würde mittelfristig Zugeständnisse an das Personal unumgänglich machen. Ob allerdings schon bei den kommenden Verhandlungen Fortschritte oder gar Einigungen erzielt werden, sehe ich skeptisch. Wahrscheinlich müssen sich die Ryanair-Fluggäste in den kommenden Wochen auf Chaos einstellen, was auch zu einem schweren Imageschaden für die Fluggesellschaft führen dürfte“, sagt Philip Keil, Münchner Luftfahrtexperte und Berufspilot bei einer großen deutschen Airline mit über 8.000 Flugstunden auf vier Kontinenten.
Ein Ende des bevorstehenden Flugchaos ist somit noch nicht absehbar, es könnte sich schlimmstenfalls sogar eher noch ausweiten. Auch die Piloten von Ryanair in Irland, Schweden und Belgien haben bereits Streikaktionen für den 10. August angekündigt.
Auch bei Streiks sind Entschädigungen möglich
Marius Stonkus, CEO des Entschädigungs-Portals Skycop, rät Fluggästen dazu, im Falle eines kurzfristig abgesagten Fluges eine Entschädigung zu verlangen: „Wenn ein Flug weniger als 48 Stunden vor dem Start abgesagt wird, steht den Reisenden nach EU-Recht grundsätzlich eine Entschädigung zu, da dies ihre Reisepläne empfindlich stört. Die aktuelle EU-Verordnung setzt Streiks jedoch in den Abschnitt außergewöhnlicher Umstände und verweigert betroffenen Passagieren die angemessene Entschädigung. Trotzdem hat die Zivilluftfahrtbehörde Großbritanniens kürzlich eine Erklärung veröffentlicht, wonach britische Passagiere möglicherweise 600 € Entschädigung erhalten können, auch wenn sich EU-Fluggesellschaften zuvor geweigert haben, diese auszuzahlen. Wir ermutigen Reisende daher, mit uns gemeinsam für ihre Entschädigung zu kämpfen.“
Erste Gerichtsurteile zu dem Thema bestätigen Fluggäste, deren Flüge aufgrund von Streiks storniert werden, eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR (für Fahrten von bis zu 1.500 km) oder 400 EUR (für längere Strecken) zu fordern. So erhielten kürzlich luxemburgische Passagiere, die von einem Streik betroffen waren, eine Entschädigung zugesprochen. Das Gericht entschied, dass ein angekündigter Streik keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung darstellte. Deshalb fordert auch das Europäische Verbraucherzentrum Fluggäste jetzt auf, im Falle eines Streiks auf ihrem Recht zu bestehen.
Petition soll helfen, EU-Recht zu verändern
Ryanairs Position ist hingegen, dass die Unterbrechungen außerhalb ihrer Kontrolle liegen und somit Entschädigungsansprüche abgelehnt werden. Das EU-Recht sieht bislang keine generelle Entschädigung für Flugausfälle vor, die durch angekündigte Streiks entstehen. Hier setzt sich SKYCOP zusätzlich mit einer Petition zur Veränderung der gegenwärtigen EU-Rechtslage ein: Auch bei Streiks sollen die Passagiere in Zukunft von den Fluggesellschaften entschädigt werden, so das Ziel von SKYCOP, das zu diesem Zweck eine große Zahl an digitalen Unterschriften sammeln möchte.
Die Petition kann aufgerufen werden unter:
https://secure.avaaz.org/...