Auch in Zukunft können Hundeeigentümer beruhigt Ferienhausurlaub in Dänemark genießen. Nach einer Verschärfung der Gesetzgebung zur Hundehaltung im Jahr 2010 waren viele Hundebesitzer verunsichert, was bei Ferien mit Hund zu beachten sei. Eine Revision dieser Gesetze hat jetzt zu einer deutlichen Lockerung gesetzlicher Regeln geführt.
Das dänische Hundegesetz wurde über die vergangenen Jahre äußerst heiß diskutiert. Im Internet, in Zeitungen, auf Blogs und diversen Social Media-Kanälen schlugen die Wellen sehr hoch. Am 1. Juli tritt eine von vielen geforderte Lockerung der Gesetzgebung endlich in Kraft. Dan Jørgensen, Dänemarks Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, unterstützte die Bewegung und trug maßgeblich zu der Revision bei. So wurde unter anderem der Paragraph gestrichen, nach dem Grundstückseigentümer Hundebesitzer anzeigen und frei laufende Hunde sogar erschießen konnten. Darüber hinaus hat der Minister durchgesetzt, dass die neue Gesetzgebung auch für bereits laufende Verfahren angewendet wird.
Die wichtigsten Änderungen
Das sogenannte "mark- og vejfredslov", sah bisher vor, dass Grundstückseigentümer frei streunende Hunde erschießen dürfen, die sich auf ihr Grundstück verirrt haben. Dieser Paragraph wurde nun abgeschafft. Zudem wird nicht mehr jeder Hund eingeschläfert, der in eine Beißerei verwickelt war. Künftig prüft ein Sachverständiger das Geschehen. Tiere, die ohne eigenes Verschulden in eine solche Situation geraten sind, werden nicht eingeschläfert.
Urlaub in Dänemark mit Hund
Viele Touristen haben sich in den vergangenen Jahren nicht mehr mit ihrem Hund nach Dänemark getraut. Mit den Änderungen der Gesetzgebung haben sich die Bedingungen für Urlauber Hund nun wieder markant verbessert. Das Plus der dänischen Ferienhäuser liegt ohnehin in optimalen Bedingungen für einen Urlaub mit Hund, da das Klima mild ist und viel Platz, oft sogar ein eingezäunte Garten vorhanden ist.
SONNE UND STRAND begrüßt die grundlegende Verbesserung der Gesetzgebung und setzt sich gemeinsam mit dem dänischen Verband der Ferienhausvermittler für weitere Fortschritte in dieser Hinsicht ein.
Verantwortung
Natürlich liegt die Verantwortung für das einzelne Tier nach wie vor beim Hundehalter, so für die Erziehung und das Benehmen des Hundes. Einheimische Hundehalter und Urlauber sollten ihr Tier unter Kontrolle haben und auch weiterhin dafür sorgen, dass es nicht ohne Aufsicht frei herumläuft.
Das Gesetz zum Verbot der Einfuhr der 13 Hunderassen besteht noch immer.