Die Rente mit 67 darf nicht eingeführt werden, solange sich die Arbeitsmarktsituation älterer Beschäftigter nicht entscheidend verbessert hat. Die Überprüfungsklausel bei der Rente mit 67 muss zu einer kritischen Bestandsaufnahme im Jahr 2010 führen.
Allerdings hat die Bundesregierung keinerlei Kriterien festgelegt, wie die Überprüfungsklausel anzuwenden ist. Die bisher genannte Orientierungsmarke, dass die Rente mit 67 eingeführt wird, wenn 55 Prozent der über 55-Jährigen einen Job haben, ist viel zu niedrig. Für knapp die Hälfte der über 55-Jährigen wäre die Perspektive weiterhin die Arbeitslosigkeit bis zur Rente. Das ist nicht akzeptabel.
Für die Überprüfungsklausel muss maßgeblich sein, wie hoch der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ist. Die Beschäftigungsquote muss qualitativ ausgewertet werden. Hierbei muss nach Minijobs, prekärer Beschäftigung und regulären Arbeitsverhältnissen unterschieden werden.
Die Rente mit 67 darf nicht geradewegs in die Vorruhestandsarmut führen. Wenn die Arbeitslosigkeit der über 55-Jährigen nicht massiv abgebaut wird, muss die Rente mit 67 gestoppt werden.