Der VdK bedauert, dass der nach dem AGG notwendige Aufbau einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zu deren Aufgabe auch die so wichtige Öffentlichkeitsarbeit zählt, so schleppend in Gang kommt. Auch die Gründung des angekündigten Beirats aus Experten steht nach wie vor aus. Hier erwartet der VdK, dass dieser so schnell wie möglich besetzt wird.
Zwar gab es im Sozialgesetzbuch IX bereits Benachteiligungsverbote wegen einer Behinderung, die in das neue AGG eingeflossen sind, doch wissen Betroffene immer noch zu wenig über Ihre Rechte. Angesichts des hohen Aufklärungsbedarfs fordert der VdK die Bundesregierung und das Familienministerium auf, weitreichend über das AGG zu informieren. So muss die Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut werden, um die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Ein gelungenes Beispiel, das Gesetz bekannt zu machen, bieten die Niederlande. Dort hat man extra eine eigene Kampagne gestartet, um die Bevölkerung über das AGG zu informieren und Betroffene wirkungsvoll vor Diskriminierung zu schützen.