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Die 3 wichtigsten Fragen zum Maklerhonorar

Info-Bedarf bei Eigentümern durch Provisionsteilungsgesetz

(lifePR) (Hamburg, )
Seit das Provisionsteilungsgesetz in Kraft getreten ist, tragen Eigentümer und Käufer bei einem Verkauf jeweils die Hälfte des Maklerhonorars. In der Praxis zeigt sich, dass dadurch bei vielen Kunden Fragen rund um die Bezahlung des Maklers auftreten.

Tobias Boba von Sparda Immobilien beantwortet die drei häufigsten Fragen:

1. Entstehen bereits bei der Beauftragung des Maklers Kosten?

Nein, das Maklerhonorar wird erst fällig, wenn die Immobilie erfolgreich verkauft wurde.

2. Wird auch ein Maklerhonorar fällig, wenn die Immobilie nicht verkauft wird?

Nein, die Provision wird nur im Verkaufsfall fällig. Im schlimmsten Fall hat der Makler dann also Arbeit und Kosten investiert, ohne selbst Geld zu verdienen. Sparda Immobilien verkauft aber nahezu jede Immobilie schnell, sicher und zum Bestpreis dank Fachkompetenz, Erfahrung, einer großer Datenbank geprüfter Käufer und optimaler Vermarktung, auch über das umfangreiche Filialnetz der Sparda-Bank.

3. Was passiert, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert?

Auch hier geht der Immobilieneigentümer kein Risiko ein: Sollte die Zusammenarbeit zwischen Makler und Kunde nicht funktionieren, fällt keine Provision an. Ein erfahrener, professioneller Immobilienprofi ist aber so servicestark und kundenorientiert, dass dieser Fall sehr selten eintritt. Unser Maklervergleich zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Fazit: Makler übernehmen das komplette Risiko und gehen in Vorleistung

Anders als zum Beispiel ein Arzt erhält der Makler sein Honorar nur, wenn die Dienstleistung auch erfolgreich war. Er trägt bei einem Verkaufsauftrag das komplette Risiko und geht finanziell in Vorleistung.
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