Zinsen, Dividenden - aber auch Kursgewinne werden künftig unabhängig von der Haltedauer mit max. 25 % plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert.
Wichtig für alle Anleger: Auch wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 % liegt, müssen Sie Ihre Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, kann die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Auch künftig gibt es einen persönlichen Freibetrag - ähnlich dem jetzigen Sparer-Freibetrag - in Höhe von 801 bzw. 1.602 Euro, der für Zinsen, Dividenden und auch für Kursgewinne gilt!
Thomas Zwerenz, Sparkasse Trier: "Wir raten derzeit allen Anlegern zu einer Überprüfung ihrer Geldanlagen. In vielen Fällen ist es sicher auch ratsam, noch in diesem Jahr die Weichen für eine zukünftig und langfristige "abgeltungssteuer-optimierte" Positionierung seiner Geldanlagen zu sorgen."
Doch nicht bei allen Anlageentscheidungen sollen bzw. dürfen steuerliche Überlegungen im Vordergrund stehen. Wichtiger sind grundsätzliche Überlegungen zur persönlichen Anlagestrategie - erst im zweiten Schritt halten wir dann die steuerliche Optimierung für sinnvoll.
Ihr persönlicher Kundenberater hilft Ihnen beim Suchen und Finden Ihrer persönlichen Anlagestruktur bzw. der dazu passenden und sinnvollen Produkte.