Der Startschuss ist gefallen: Die Abgeltungssteuer kommt – und jeder Anleger ist davon betroffen. Denn die gesetzlichen Regelungen ändern den Gesamtrahmen, in dem sich Sparer mit ihrer Investmentstrategie bewegen. Doch der Reihe nach: Zunächst einmal wird durch die einheitliche Besteuerung vieles einfacher. Für die meisten Kapitaleinkünfte gilt nämlich ab 2009 derselbe Steuersatz – 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eingezogen wird die neue Steuer an der Quelle: So behalten beispielsweise Sparkassen oder inländische Investmentgesellschaften die Steuer ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab. Allerdings können sich alle Sparer, deren Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, ihre zu viel gezahlte Steuer im Zuge der jährlichen Steuererklärung vom Fiskus zurückholen.
Von der Abgeltungssteuer unberührt bleiben Kapitalerträge, die den „Sparerpauschbetrag“ nicht übersteigen. Der ersetzt den bisherigen Sparerfreibetrag sowie den entsprechenden Werbungskostenpauschbetrag und liegt bei 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für Zusammenveranlagte. Bestehende Freistellungsaufträge bedürfen also vorerst keiner Änderung. Allerdings wird das Sammeln der Belege zumindest an dieser Stelle entbehrlich, denn ein darüber hinaus gehender Werbungskostenabzug ist nicht vorgesehen.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger abgeschafft. Wer Dividenden bezieht, muss diese dann zu 100 Prozent versteuern. Selbst die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens muss allerdings nicht für jeden Investor von Nachteil sein: Ab 2008 soll nämlich die Körperschaftsteuer für Unternehmen von 25 Prozent auf 15 Prozent sinken. Wenn die Unternehmen diesen Vorteil weitergeben und damit die gezahlte Dividende steigt, kann sich dies unter dem Strich – je nach der Höhe des persönlichen Steuersatzes – im Vergleich zur aktuell geltenden Rechtslage als durchaus vorteilhaft erweisen.
Was vor allem Aktienbesitzer interessieren wird: Bisher waren Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Diese Regelung fällt ab 2009 weg, dann wird auch auf realisierte Kursgewinne die Abgeltungssteuer erhoben. Allerdings ist für die meisten Anlageformen ein Bestandsschutz vorgesehen: Wer zum Beispiel bis zum 31.12.2008 einen Fonds kauft und mindestens ein Jahr hält, muss dann beim Verkauf den Wertzuwachs auch weiterhin nicht versteuern.
Investmentfonds als ideale Lösung
Sicher ist also: Um langfristig erhebliche finanzielle Vorteile zu sichern, lohnt es sich, frühzeitig die neuen Rahmbedingungen mit dem persönlichen Finanzberater der Sparkasse zu erörtern. Dabei bieten sich Investmentfonds nicht nur aus steuerlicher Sicht als Grundlage einer erfolgreichen Anlagestrategie an. Denn anders als beim direkten Erwerb, etwa von Aktien, nutzt ein Sparer über einen Fonds die Expertise erfahrener Kapitalmarktexperten. Hinzu kommen die Vorteile eines breit gestreuten Portfolios, wodurch ein langfristiges Engagement an der Börse besonders wertstabil wird.
Um in jeder Marktphase optimal investiert zu sein, sind insbesondere professionell strukturierte und verwaltete Produkte wie Dachfonds ein hervorragendes Basisinvestment. Bei diesen fällt bei einer Umschichtung von einem Fonds in einen anderen auf Fondsebene keine Abgeltungssteuer an. So können Dachfondsmanager flexibel auf die Märkte reagieren, ohne dass dem Anleger durch die Anpassungen zusätzliche steuerliche Belastungen entstehen.
Die richtige Depotstruktur ist vor allem anderen verantwortlich für den Anlageerfolg – auch nach Einführung der Abgeltungssteuer. Das gilt natürlich in noch stärkerem Maße, wenn für einen ganz bestimmten Zweck gespart wird. Falls beispielsweise der Zeitpunkt klar feststeht, zu dem das Kapital benötigt wird.
Stabile Erträge erzielen
Wer an einer langfristig kontinuierlichen Wertentwicklung seiner Anlage interessiert ist, findet darüber hinaus in Offenen Immobilienfonds lukrative Investments – vor und nach dem 1. Januar 2009. Diese bieten stabile Erträge und attraktive Renditechancen, unter anderem deshalb, weil sie unter anderem fiskalische Vorteile auf Fondsebene nutzen können. Darüber hinaus sind sie zur Diversifikation des Depots gut geeignet, denn die Immobilienmärkte bewegen sich in ihrem eigenen Rhythmus.
Geschenke vom Staat
Alle Riester- oder Rürup-Sparer können sich übrigens beim Thema Abgeltungssteuer gelassen zurücklehnen: Da beide Anlagemodelle ja extra auf der nachgelagerten Besteuerung der Erträge beruhen, werden sie von der Abgeltungssteuer nicht berührt. Die Leistungen aus entsprechend zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und von Basisrentenprodukten werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer wird bei der Besteuerung der Riester- und Rürup-Verträge der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängige persönliche Steuersatz und nicht der Abgeltungssteuersatz angewendet.
Fondssparer, die abseits von „Riester“ oder „Rürup“ regelmäßig eine bestimmte Summe anlegen, sollen hingegen – mit dem Teil des Kapitals, das ab dem 1. Januar 2009 investiert wird – unter die neue Regelung fallen. Jede Zahlung wird also als neue Einmalanlage gewertet. Noch wird aber für entsprechende Nachbesserungen an den Gesetzesvorschriften geworben. Und unabhängig von der Besteuerung gilt nun einmal, dass Fondssparpläne erhebliche Vorteile beim systematischen Vermögensaufbau bieten. Dazu zählt der so genannte Cost-Average-Effekt: Wer über einen längeren Zeitraum kontinuierlich eine feste Summe anlegt, erwirbt automatisch mehr Anteile, wenn die Kurse niedrig sind, und weniger Anteile, wenn die Kurse hoch sind. Auf diese Weise lässt sich der durchschnittliche Einstandspreis spürbar verringern.
Die Abgeltungssteuer kommt: Jetzt beraten lassen!
Das Thema Steuern ist zwar seit eh und je für viele Anleger ein rotes Tuch. Was dabei aber nicht vergessen werden sollte: Die Einführung der Abgeltungssteuer dürfte sich für manche Investoren durchaus positiv auswirken. So können sich beispielsweise zahlreiche Anleger freuen, die auf Zinseinkünfte setzen: Bislang werden Zinsen in voller Höhe mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt, sobald der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Ab 2009 sind für Zinsen nach Nutzung des Sparerpauschbetrags, der den Sparerfreibetrag und den zugehörigen Werbungskostenpauschbetrag ersetzt, dann einheitlich 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – abzuführen. Liegt der persönliche Steuersatz darüber, winkt demnach eine Entlastung
Welche Anlageform für den Einzelnen besonders vielversprechend ist, erfahren Interessierte beispielsweise bei Ihrem Kundenberater der Sparkasse Trier. Denn neben steuerlichen Überlegungen entscheiden über den Anlageerfolg der persönliche Zeithorizont sowie vor allem das individuelle Chance-/Risiko-Profil – und das lässt sich auf eigene Faust nur schwer einstufen. Darum gilt die Empfehlung: Nutzen Sie die professionelle Hilfe der Sparkasse. Vereinbaren Sie einen Termin – wir beraten Sie gern!