Ingo Werner: „Nunmehr ist die Politik gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Produktion der elektronischen Gesundheitskarte, den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Nutzung der ersten Kartenanwendungen, wie z.B. Notfalldaten, Arztbrief und Versichertenstammdatenmanagement, zeitnah zu schaffen. Im ersten gesetzgeberischen Schritt sollte die Verpflichtung zur Online-Prüfung und -Aktualisierung der eGK verankert werden. Nur so ist es möglich, die angestrebten Ziele wie Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung und Kostenreduzierung zu erreichen.“
Diejenigen Krankenkassen, die aufgrund der unsicheren gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen bisher eher zurückhaltend hinsichtlich der Umstellung auf die neue Versichertenkarte agierten, können gemeinsam mit spectrum|K auch in den nächsten Monaten alle notwendigen Schritte tätigen. Das spectrum|K-Angebot umfasst neben der eGK-Sammelzulassung die Prozessunterstützung, die Bereitstellung von Mustervorlagen zur Versicherteninformation, themenspezifische Schulungen bzw. Beratungen und die Nutzung von Portalanwendungen, wie etwa dem eGK|InfoCenter+, sowie die Entwicklung erster Mehrwertanwendungen.