Die SRM möchte mit dieser Presseinformation klar stellen, dass wir alle Bedingungen, die zur Durchführung eines Motorrad Grand Prix von der Dorna Sports, dem internationalen Rechteinhaber der Motorrad-Weltmeisterschaft vorgegeben sind, jederzeit erfüllt haben und sie auch in Zukunft erfüllen können. Was nicht erfüllbar ist, sind die vom ADAC München zusätzlich geforderten Bedingungen, die Bestandteil des Vertrages zwischen SRM und ADAC München sind.
Sowohl die Geschäftsführung der SRM, als auch deren Gesellschafter und der Freistaat Sachsen möchten betonen, dass sie sich auch weiterhin dafür einsetzen werden, dass der Grand Prix 2019 und darüber hinaus auf dem Sachsenring durchgeführt werden kann. Hierzu werden wir umgehend Gespräche mit der Dorna Sports aufnehmen.
Der Motorrad Grand Prix Deutschland 2018 ist von der Kündigung nicht betroffen und wird wie bekannt vom 13. bis 15. Juli auf dem Sachsenring stattfinden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aus rechtlichen Gründen zu den Vertragsinhalten zwischen SRM und ADAC München keine Auskünfte geben können und werden.