- Drei Viertel der Bundesbürger für Begrenzung des Spiels unter staatlicher Kontrolle
- Einer von zehn Befragten befürwortet Marktöffnung für private Anbieter
- Glücksspielpolitik der Bundesländer bestätigt
In den vergangenen Wochen und Monaten schlug die Auseinandersetzung um das staatliche Monopol auf Lotterien und Sportwetten hohe Wellen. Gegenstand zum Teil heftiger Kontroversen zwischen den Gegnern und Befürwortern einer Kommerzialisierung des Glücksspielmarktes war insbesondere der neue Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Bislang kaum Beachtung in der Diskussion fand die Meinung der Verbraucher zum staatlichen Glücksspielmonopol. Nur 10 Prozent der Bundesbürger wünschen nämlich eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes.
Dieses deutliche Ergebnis geht aus einer bundesweiten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa hervor, bei der zwischen Ende Juli und Anfang Au-gust insgesamt 1013 repräsentativ ausgewählte Personen ab 18 Jahren befragt wurden. 76 Prozent der Bundesbürger sprechen sich für eine Begrenzung des Glücksspiels unter staatlicher Kontrolle aus.
61 Prozent stimmen zu, dass die staatliche Regulierung zur Minimierung der Spielsuchtrisiken wichtig ist. Ein großer Teil der Verbraucher gehtzudem davon aus, dass es ohne staatliche Aufsicht keine Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Spielteilnehmer gäbe. Ein Prozent der Befragten wünscht sich generell mehr Glücksspielangebote.
„Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage bestätigen einmal mehr die politische Entscheidung für ein begrenztes staatliches Glücksspielmonopol“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. „Dies ist ein eindeutiges und wichtiges Signal zugunsten des neuen Glücksspielstaatsvertrages. Die Bürger stehen hinter dem eingeschlagenen Weg der Bundesländer“, so Dr. Repnik weiter.
Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ist ein Glücksspielmonopol grundsätzlich zulässig, wenn es den Zielen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Spielsuchtprävention dient. Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll nach der Ratifizierung durch die Landtage zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.