Was bedeutet Betreuung nach dem Betreuungsgesetz? Diese Leistung für meist ältere Menschen, die ihre Obliegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder. einer Behinderung nicht selbst regeln können, umfasst die Bereiche Aufenthalt, Gesundheit und Vermögen, die durch eine Betreuerin oder einen Betreuer im Sinne des Klienten geregelt werden. Bei der Einrichtung einer Betreuung ist die städtische Betreuungsstelle gutachterlich eingebunden und fertigt ihre Stellungnahme für das Amtsgericht - ein oft sehr aufwendiges Verfahren, sofern hier nicht bereits in früheren Zeiten in Form einer persönlichen Verfügung Vorsorge getroffen worden ist.
Deshalb besteht der zweite Schwerpunkt der Betreuungsstelle in der Information und Beratung in Sachen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, d. h. Vorsorge für den Fall, dass eine Betreuung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig wird. Mit Hilfe des Schwerpunktes "Vorsorge" werden somit Betreuungsanträge ans Amtsgericht und teure, intensive Betreuungsverfahren verhindert.
Am 23. Mai auf dem Marktplatz können im „Beglaubigungszelt“ direkt vor Ort solche Vollmachten erstellt und beglaubigt werden. Für die Beglaubigung wird die übliche Gebühr von 10,-€ erhoben.