Hintergrund ist die Einführung einer Identifikationsnummer in Besteuerungsverfahren für jede natürliche Person in Deutschland zum 1. Juli 2007. Am Stichtag 30. Juni 2007 müssen alle Meldebehörden über Ihre Rechenzentren die notwendigen Daten aller aktuell gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner dem Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung stellen.
Das Bundesamt für Steuern vergibt dann die Identifikationsnummer, die danach im Datensatz der jeweiligen Person gespeichert wird. In den Monaten September und Oktober wird allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern die ihnen zugeteilte Nummer mitgeteilt. Gleichzeitig sollen die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten Steuernummern bei den Finanzämtern vereinheitlicht werden.