Um ein Naturdenkmal ausweisen zu können, müssen mehrere Qualitätsmerkmale, wie unter anderem das Erscheinungsbild, Seltenheit, landschaftstypische Kennzeichnung, kulturhistorische und ökologische Bedeutung erfüllt sein. Mit der Ausweisung eines Naturdenkmals soll langfristig zum einen der Erhalt und Schutz dieses Denkmals gewährleistet sein, zum anderen aber auch dauerhaft der ökologische Lebensraum geschützt werden.
Da die Hanglagen von Herdern ursprünglich mit Eichen bestockt waren, standen sie als Namengeber sowohl für die Straße als auch die straßenbegleitenden Hänge Pate.
Den Antrag auf Unterschutzstellung der Eichen stellte das Natur- und Klimaschutzbündnis Herdern e.V bei der unteren Naturschutzbehörde des städtischen Umweltschutzamts. Unterstützt wurde dieses Anliegen vom Bürgerverein Herdern und dessen damaligem Vorsitzenden Odwin Hoffrichter. Von den städtischen Naturschutzbeauftragten sowie Baumfachleuten des früheren Gartenamts wurde die Naturdenkmalwürdigkeit des Eichenbestandes fachlich bestätigt.
Zunächst war eine Abwägung mit dem auf den betroffenen Grundstücken geltendem Baurecht vorzunehmen, wobei zur Bestandserhaltung die dortigen Eichen umgehend per Verordnung einstweilig sicher gestellt wurden.
Gleichzeitig wurden Verkehrssicherungsmaßnahmen, wie die Entfernung von Totholz und Rückschnitte zur Kronensicherung beziehungsweise -entlastung am ganzen Eichenbestand durchgeführt.
Mit der jetzt in Kraft tretenden Naturdenkmalsverordnung erfährt dieser Bereich der Eichhalde eine besondere Anerkennung und einen hochwertigen Schutzstatus. Damit kann der Eichenbestand langfristig erhalten und gesichert werden. Nicht nur die kulturhistorische und stadtbildprägende Bedeutung, sondern auch die Funktion dieser Eichen als Lebensraum für viele einheimische Insekten- und Vogelarten wird hiermit nachhaltig gewürdigt.