Mit ihrem Widerspruch gegen die Baugenehmigung wollte die Stadt das Einkaufs- und Fachmarktzentrum am östlichen Ortsrand von Maximiliansau in der geplanten Dimension verhindern. Dabei hatte sie das Rechtsmittel beim Landratsamt Germersheim erst Ende 2006 eingelegt, da sie von der im Februar 2006 erteilten Baugenehmigung erst zu diesem Zeitpunkt Kenntnis erhielt. In ihrer Begründung hatte die Stadt auf befürchtete nachteilige Wirkungen der zentrenrelevanten Branchen vor allem auf die klein- und mittelzentrigen Versorgungsstrukturen in den westlichen Stadtteilen abgehoben. Angesichts seiner Dimension könne das Zentrum nicht ohne Nachteile in die funktionalen und wirtschaftlichen Verflechtungen des Raumes integriert werden, hatte die Stadt ausgeführt. Eine Argumentation, der der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Germersheim nicht folgte. Der Widerspruch der Stadt wurde daher zurückgewiesen. Im Wesentlichen kommt die Widerspruchsbehörde - auch aufgrund eines Marktgutachtens - zum Ergebnis, dass die Nahversorgungsfunktion in den westlichen Stadtteilen von Karlsruhe trotz der zu erwartenden Umsatzumverteilung nicht gefährdet sei. Auch für Knielingen sei unter Berücksichtigung des geplanten Nahversorgungszentrums im dortigen Konversionsgebiet nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. In Abwägung von Für und Wider und mit Blick auf die Erfolgsaussichten vor Gericht hat sich der Hauptausschuss daher am Dienstag entschlossen, die Klage nicht weiter zu verfolgen.
Stadt nimmt Klage gegen Einkaufs- und Fachmarktzentrum in Maximiliansau zurück
Hauptausschuss: Rechtsverfahren nicht weiter verfolgen
Mit ihrem Widerspruch gegen die Baugenehmigung wollte die Stadt das Einkaufs- und Fachmarktzentrum am östlichen Ortsrand von Maximiliansau in der geplanten Dimension verhindern. Dabei hatte sie das Rechtsmittel beim Landratsamt Germersheim erst Ende 2006 eingelegt, da sie von der im Februar 2006 erteilten Baugenehmigung erst zu diesem Zeitpunkt Kenntnis erhielt. In ihrer Begründung hatte die Stadt auf befürchtete nachteilige Wirkungen der zentrenrelevanten Branchen vor allem auf die klein- und mittelzentrigen Versorgungsstrukturen in den westlichen Stadtteilen abgehoben. Angesichts seiner Dimension könne das Zentrum nicht ohne Nachteile in die funktionalen und wirtschaftlichen Verflechtungen des Raumes integriert werden, hatte die Stadt ausgeführt. Eine Argumentation, der der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Germersheim nicht folgte. Der Widerspruch der Stadt wurde daher zurückgewiesen. Im Wesentlichen kommt die Widerspruchsbehörde - auch aufgrund eines Marktgutachtens - zum Ergebnis, dass die Nahversorgungsfunktion in den westlichen Stadtteilen von Karlsruhe trotz der zu erwartenden Umsatzumverteilung nicht gefährdet sei. Auch für Knielingen sei unter Berücksichtigung des geplanten Nahversorgungszentrums im dortigen Konversionsgebiet nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. In Abwägung von Für und Wider und mit Blick auf die Erfolgsaussichten vor Gericht hat sich der Hauptausschuss daher am Dienstag entschlossen, die Klage nicht weiter zu verfolgen.