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Stadt Karlsruhe

Blaue Tonne zur Papierentsorgung ist in Karlsruhe nicht zulässig

Klare Haltung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit

(lifePR) (Karlsruhe, )
Die blaue Tonne, die eine Karlsruher Firma zur Papierentsorgung aufstellen will, ist in Karlsruhe nicht zulässig. Diese Auffassung vertraten der Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe und das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit unter Leitung von Erstem Bürgermeister Siegfried König. AfA-Leiter Peter Blank wies darauf hin, dass die Tonne dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallentsorgungsgesetz entgegen läuft. Blank rechnete vor, dass die Tonne für die Bürger nicht kostenneutral sein kann, weil das AfA entgehende Einnahmen von netto rund vier Millionen Euro jährlich über höhere Abfallgebühren hereinholen muss. Einer gewerblichen Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten stünden deshalb überwiegende öffentliche Interessen entgegen. Die Stadt Karlsruhe hat eine Stuttgarter Fach-Sozietät mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Blank ist davon überzeugt, dass sich die Haltung der Stadt in der juristischen Auseinandersetzung durchsetzen wird. Die Mitglieder des Ausschusses nahmen von den Anmerkungen zustimmend Kenntnis.
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