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Erziehungsberechtigung für Ferien kann man per Vollmacht übertragen

(lifePR) (Karlsruhe, )
In den großen Ferien fahren wieder viele Familien gemeinsam in den Urlaub. Doch manchmal möchten flügge gewordene Kinder auch gerne einmal alleine verreisen. Erste Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Eltern damit einverstanden sind. Aber auch sonst sollte man, so empfiehlt es das Kinderbüro der Stadt Karlsruhe, zuvor an einige Dinge denken. So lässt zum Beispiel nicht jedes Land Minderjährige ohne Begleitung der Eltern einreisen. Eine Person über 18 Jahren muss auf alle Fälle dabei sein. Dieser Begleitperson sollten die Eltern eine Vollmacht ausstellen, mit der sie die Erziehungsberechtigung übertragen. In manchen Ländern genügt dazu eine einfache schriftliche Vollmacht, einige Staaten verlangen allerdings eine beglaubigte Vollmacht.

Das gleiche gilt auch für das Campen auf Campingplätzen. Denn das ist in der Regel erst ab 18 Jahren gestattet. Auch hier muss ein Erwachsener mit einer Vollmacht der Eltern des Minderjährigen ausgestattet sein. Wer Näheres über die Regelungen der einzelnen Länder erfahren möchte, bekommt Auskunft beim ADAC Nordbaden unter der Telefon-Nummer 0721/8104-0
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