Vor 50 Jahren beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es trat 1958 in Kraft. Der Gesetzgeber unternahm damit erste Schritte zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Gleichberechtigungsgebotes des Artikels 3 des Grundgesetzes von 1949. Aus diesem Anlass lädt Oberbürgermeister Heinz Fenrich am 18. Juli um 15 Uhr zu einem Festakt ins Karlsruher Rathaus ein. Den Festvortrag hält Professorin Dr. Jutta Limbach, Präsidentin a. D. des Bundesverfassungsgerichts. Musikalisch umrahmt wird der Nachmittag vom Harfen-Duo des Badischen Konservatoriums.
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