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Offene Fragen bei Umsetzung des Nichtraucherschutzes müssen geklärt werden

OB Fenrich: Klarstellungen im Sinne einheitlicher Regelungen und Auslegungen „dringend erforderlich“ / Briefe an Wirtschafts- und Sozialministerium

(lifePR) (Karlsruhe, )
Um eine zeitnahe Klärung offener Fragen bei der Umsetzung des Landesnichtraucherschutzgesetzes hat Oberbürgermeister Heinz Fenrich die Sozialministerin und den Wirtschaftsminister Baden-Württembergs gebeten. „Grundsätzlich begrüße ich die Intention dieses Gesetzes, das in vielen Bereichen sicherlich auch ohne größere Anstrengungen in die Praxis umgesetzt werden kann“, betont das Karlsruher Stadtoberhaupts in seinem Schreiben an Wirtschaftsminister Ernst Pfister und Sozialministerin Dr. Monika Stolz. Problematisch stelle sich die Praxis jedoch für die Gastronomen dar, von denen „die meisten dem Gesetz nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen“, schildert OB Fenrich seine Erfahrung aus Gesprächen mit Betroffenen. Vielmehr herrsche momentan bei einer Vielzahl von Gastwirten eine große Verunsicherung, weil sie nicht wüssten, „wie sie den gestellten Anforderungen gerecht werden können“.

Aus dieser Unsicherheit heraus würden Investitionen getätigt, „die vielleicht gar nicht notwendig sind und den Betrieb unnötig schwächen“ und „Schließungsgedanken und Existenzängste“ schürten, befürchtet das Stadtoberhaupt und unterstreicht: „Die Vielfalt des gastronomischen Angebots“ für Einwohner und Besucher müsse erhalten werden. Erhebliche Probleme bestünden im Umfeld von Diskotheken. Nachbarn fühlten sich durch viele Disco-Besucher, die jetzt im Freien rauchten, in ihrer Nachtruhe gestört.

Viele Fragen der Gastronomen zum täglichen Umgang mit dem Rauchverbot in ihren Betrieben könnten zur Zeit leider nicht immer zufriedenstellend beantwortet werden, schreibt das Stadtoberhaupt weiter.

Da sich derartige Probleme auch in den anderen Kommunen des Landes stellten, hält Oberbürgermeister Heinz Fenrich entsprechende Klarstellungen im Sinne einer einheitlichen Regelung und Auslegung der gesetzlichen Vorgaben für „dringend erforderlich“.
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