In letzter Zeit häufen sich jedoch die Klagen und Beschwerden zahlreicher Bürger: die vielen freilaufenden Hunde auf den Flussvorländern verängstigen Spaziergänger, vor allem Kinder und auch ältere Mitbürger. Oft wird aus Angst vor den Vierbeinern auf den Aufenthalt in Flussnähe bzw. auf Spaziergänge entlang der Flüsse ganz verzichtet. Auch werden Wasservögel von Hunden angegriffen und verscheucht, Brutplätze bzw. Gelege werden zerstört. Eine große Belästigung stellt auch der nicht entfernte Hundekot auf den Grünflächen entlang der Flüsse dar.
Das Amt für Umweltschutz hat deshalb in Abstimmung mit dem Amt für öffentliche Ordnung an einigen Stellen entlang der Flussufer von Enz und Nagold, z.B. vom Römersteg zum Messplatz bzw. vom Wachtelsteg zum Stadtgarten, besondere Hinweisschilder angebracht, die auf diese Problematik aufmerksam machen. Hunde müssen in den Vorländern an die Leine genommen werden, ebenso sind die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen und darüber hinaus ist auch die Fütterung von Wildtieren an den Flüssen, z.B. mit Brotresten, nicht zulässig, da dies die Wasserqualität beeinträchtigt und auch die Rattenplage entlang der Flüsse fördert.
Nach den einschlägigen Vorschriften der Polizeiverordnung der Stadt Pforzheim können Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet werden. Der Schutz unserer Flüsse dient allen! Die Flussvorländer sollen wieder der Erholung aller Bürger – ob mit oder ohne Hund – dienen.