Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet des ehemaligen Zellstoff-werkes war am 27.09.1995 durch den Stadtrat gefasst worden. Die erste öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgte im März 1997. Das Planverfahren ruhte seitdem infolge des erheblichen Einflusses der Trassenplanung der S 84 neu.
Nachdem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur S 84 neu durch das Straßenbauamt Meißen die Entwurfsplanung zur Trasse hinsichtlich der Entwässerung überarbeitet wurde, sind die Voraussetzungen zur Wiederaufnahme der Planung zum B-Plan Nr. 35 „Gewerbegebiet Kötitz“ gegeben.
Die Stadtverwaltung Coswig will nun gemeinsam mit dem Planungsbüro und den Betroffenen über die Möglichkeiten der Flächennutzung und der Erschließung beraten.