In Mayen wurde zum 1. Oktober 2016 ein neues Parkraumkonzept eingeführt: Nach einen halben Jahr wurde dieses nun etwas früher als ursprünglich vorgesehen evaluiert, d.h. die Nutzungsdaten wurden ausgewertet, Gespräche mit Einzelhändlern geführt, das Thema erneut in den städtischen Gremien erörtert und abschließend wurden die so gesammelten Anregungen in den Stadtrat eingebracht. Dieser hat in seiner Sitzung am 5. April nun entsprechende Änderungen des Konzeptes beschlossen.
Die notwendige Umstellung der Parkscheinautomaten wurde unmittelbar nach der Ratssitzung beauftragt und wird nach Angaben des Herstellers bis spätestens 15. Mai abgeschlossen sein.
Die weiteren wesentlichen Eckpunkte des Parkraumkonzeptes haben sich in der Erprobungsphase bewährt.
Wer in den Mitgliedsbetrieben der MY-Gemeinschaft einkauft, bekommt seine Parkgebühren zum Teil erstattet. Bei einem Einkauf ab 10 Euro erhalten Kunden gegen Vorlage des Parkscheins mindestens 50 Cent zurückerstattet. Je nach Einkaufswert auch bis zu 2 Euro. Derzeit bieten rund 30 Betriebe die Rückerstattung an - Tendenz steigend!
Wer nicht in direkter Innenstadtnähe parken will bzw. muss, kann dies nach wie vor auf zahlreichen Flächen kostenfrei und zeitlich unbegrenzt tun - wie beispielsweise auf dem Viehmarkt- oder dem Schützenplatz.
"Es ist im Stadtrat gelungen, zu einem äußerst brisanten und in der Bevölkerung regelrecht bis zum Exzess auf emotionale Weise diskutierten Thema eine Lösung im Konsens zu finden. Dies begrüße ich. Wichtig ist es nun, das alle Beteiligten diese Lösung unterstützen und insbesondere im Tagesgeschäft in der Innenstadt bei einheimischen und auswärtigen Kunden dazu stehen", unterstreicht Oberbürgermeister Wolfgang Treis.