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Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität: “Unkrautvernichtungsmittel? Nein, danke!“

(lifePR) (Offenbach am Main, )
Die feuchte Witterung lässt Wildkräuter, im Volksmund „Unkraut“ genannt, sprießen, zum Verdruss vieler Hobbygärtner. Zur Vernichtung von Windhalm, Hundeklee oder den Knöterich greifen sie aber oft viel zu schnell zur Giftflasche. Im Sommer erreichen das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität immer wieder Anrufe und Schreiben mit der Bitte, den Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln, also von Herbiziden, zu genehmigen. Chemische Substanzen rotten aber nicht nur „Unkräuter“ aus, sondern sie schaden auch vielen nützlichen Lebewesen.

Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit muss die Anwendung von Giften auf ein Minimum reduziert werden. Denn: im Gegensatz zu selektiven Mitteln, die nur spezielle Pflanzenarten wie Kräuter schädigen, töten Totalherbizide alle Pflanzen ab. Herbizide stören meist lebenswichtige Stoffwechselprozesse - wie die Photosynthese, den Aminosäurestoffwechsel oder den Fettsäurestoffwechsel - der Pflanzen so massiv, dass sie absterben. Totalherbizide haben beispielsweise den Wirkstoff Glyphosat, ein Abkömmling der Aminoessigsäure, der unter Namen wie Roundup und Vorox gehandelt wird. Im Boden, im Wasser und in der Luft werden Gifte dieser Stoffe nicht vollständig abgebaut und gelangen so über die Nahrungskette auch in den Körper von Menschen.

Achtzig Prozent aller Pflanzenschutzmittel werden im Ackerbau versprüht, knapp zwanzig Prozent auf Verkehrs-, Siedlungs-, und Freizeitflächen sowie in Haus- und Garten, von wo aus sie über den Kanal oder durch versickern ihren Weg in das Grundwasser finden. Um Schäden möglichst zu vermeiden, unterliegt die Anwendung von Herbiziden und anderen Pflanzenschutzmitteln den Anwendungsbeschränkungen nach Paragraf 6 Pflanzenschutzgesetz:

Die Reglungen bestimmen, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen aufgebracht werden dürfen. Nicht erlaubt ist der Einsatz auf Grünflächen, vor Kindergärten und Schulen, auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen, auf Wegen, an Ufern und an Straßenrändern. Verboten ist der Umgang mit dem Gift auch in Gebieten, die den Regelungen von Naturschutz und der Landschaftspflege unterliegen, auf Straßen, Bürgersteigen, in Fußgängerzonen, im Hof- und im Außenbereich von Betrieben.

„Unkräuter“ können allerdings auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und die Unfallgefahr für Fußgänger und ältere Menschen erhöhen. Das Gesetz erlaubt deshalb ausnahmsweise den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Verbundpflaster-, Naturstein- und Tennenflächen in Sportanlagen, auf wassergebundenen Decken, Fußgängerwegen, Parkbuchten und Baumscheiben. Anträge werden von der zuständigen Behörde, dem Pflanzenschutzdienst beim Regierungspräsidenten in Gießen, genehmigt. In Bereichen, die regelmäßig gepflegt werden, wie Parkanlagen, Friedhöfe, Sportplatzrasen, Beete mit Zierpflanzen, Pflanzstreifen auf Parkplätzen können Pflanzenschutzmittel ohne Genehmigung eingesetzt werden.

In Haus- und Kleingärten und auf Grünflächen von Wohnanlagen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erlaubt, sofern diese für diesen Zweck und für die Örtlichkeit zugelassen sind. Diese Voraussetzungen müssen ausdrücklich auf der Verpackung beschrieben werden, beispielsweise: „für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen“.

Ausnahmeanträge und weitere Informationen gibt es beim Pflanzenschutzdienst.

Zum Einsatz von Herbiziden gibt es, wie das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität weiter mitteilt, Alternativen, die in der Vergangenheit auch von Kommunen schon erfolgreich in der Praxis getestet wurden. Generell gilt: je früher Unkraut in seinem Wachstum gestört wird, desto problemloser ist seine Beseitigung. Besonders Unkräuter, die später Ausläufer treiben, lassen sich ohne Einsatz von Chemie nur mit sehr hohem Aufwand beseitigen. Frisch gekeimte Unkräuter können auf befestigten Flächen mit Bürstenkehrmaschinen mechanisch beseitigt werden. Die Stadt Hannover hat die Erfahrung gemacht, dass bei einem zweiwöchigen Rhythmus kein Halm mehr in den Fugen der bearbeiteten Wege wächst.

Auch thermische Verfahren mit Abflammgeräten, Hitzebestrahlung oder Wasserdampf können helfen. Ihre Anwendung ist immer dann unproblematisch, wenn das Unkraut noch sehr jung ist. Besonders im Keimblattstadium werden sehr gute Erfolge zu erzielt, dabei darf die Gefahr eines Schwelbrandes beim Hantieren mit offener Flamme nicht unterschätzt werden. Die zurzeit angebotene Heißwasserdampftechnik scheint nach der Einschätzung des Umweltamtes eine gute und prüffähige Alternative zu sein.
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